• Bönen (Landkreis Unna, Nordrhein-Westfalen)
Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen

Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder dem Grundwasser oder fördern oder leiten Grundwasser Zutage oder leiten Grundwasser ab? Dann ist hierfür ein Entgelt an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer entnehmen, müssen Sie dies dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) mitteilen und ein Entgelt entrichten, das sich nach sich nach der entnommenen Wassermenge und der Verwendung des Wassers sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz bemisst.

Beschreibung

Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder.

Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Zur Zahlung des Entgeltes sind gemäß § 3 Abs. 1 WasEG diejenigen verpflichtet, die Wasser aus dem Naturhaushalt entnehmen, zutagefördern, zutageleiten oder ableiten (Entgeltpflichtiger). Der Entgeltpflichtige hat bis zum 1. März eines jeden Jahres eine Erklärung über die entnommene Wassermenge des Vorjahres, die Art der Verwendung und die zum Nachweis dieser Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen. 

Festsetzungsbehörde ist zentral für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Erklärungen und Anzeigen gegenüber anderen Behörden wie z. B. gegenüber der unteren Wasserbehörde Ihres Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt auf Grund einer Auflage in Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis befreit Sie nicht von der Erklärungspflicht mir gegenüber.

Nach der Ersterfassung der Wassergewinnungsanlage erfolgt die jährliche Erklärung über die Wasserentnahme und die Art der Verwendung des entnommenen Wassers auf einem individuell vorausgefüllten Vordruck oder über das OZG- Portal (in Planung). 

Das Entgelt bemisst sich nach der entnommenen Wassermenge und der Verwendung des Wassers sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.

Online-Dienst

Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen für Nordrhein-Westfalen

ID: L100002_121599033

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 08.10.2024

Technisch geändert am 08.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Die zuständige Stelle ergibt sich aus den landesrechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Ansprechpartner

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - Fachbereich 58; Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - Fachbereich 58; Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - Fachbereich 58

Adresse

Postanschrift

Leibnizstraße 10

45659 Recklinghausen

Kontakt

Telefon Festnetz: 02361-305-2638

Fax: Nicht vorhanden

E-Mail: Christian.Moeller@lanuv.nrw.de

Version

Technisch erstellt am 08.10.2024

Technisch geändert am 08.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie den bereitgestellten Vordrucken im OZG- Portal (in Planung) oder informieren Sie sich auf  den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV):

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/umweltabgaben/wasserentnahmeentgelt 

Formulare

Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Verwenden Sie die bereitgestellten Vordrucke im OZG- Portal (in Planung) oder informieren Sie sich auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV):

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/umweltabgaben/wasserentnahmeentgelt

Voraussetzungen

Wasserentnahmeentgeltpflichtig ist, wer Wasser aus einem oberirdischen Gewässer entnimmt, ableitet oder Grundwasser entnimmt, zutage fördert, zutage leitet oder ableitet.

Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Sie müssen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer entnehmen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.

Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Zur Erfüllung der gesetzlichen Erklärungs- und Entgeltpflicht müssen Sie folgendes machen:

- Füllen Sie die Vordrucke zur erstmaligen Erfassung aus und fügen die benötigten Nachweise hinzu.

- Übersenden Sie die Vordrucke postalisch an das  Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).

Danach erhalten Sie jeweils im Januar Informationen zum Wasserentnahmeentgelt und individuell vorausgefüllte Vordrucke mit der Briefpost. Damit können Sie mir die relevanten Daten zur Erhebung des Wasserentnahmeentgeltes, wie die entnommene Wassermengen des Vorjahres und die Art der Verwendung mitteilen.

Die Ersterklärung und die jährlichen Folgeerklärungen können Sie auch im OZG- Portal abgeben (in Planung).

Auf der Grundlage Ihrer Erklärungen werde ich das Wasserentnahmeentgelt durch einen schriftlichen Bescheid festsetzen. Der Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV):

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/umweltabgaben/wasserentnahmeentgelt

Fristen

Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Der Entgeltpflichtige hat bis zum 1. März des Jahres eine Erklärung über die entnommene Wassermenge des Vorjahres, die Art der Verwendung und die zum Nachweis dieser Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.

Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Die Festsetzungsfrist beträgt zwei Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres.

Kosten

Die Höhe des Entgelts richtet sich grundsätzlich nach dem Medium, aus dem das Wasser entnommen wurde (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer), der Höhe der Wassermenge sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.

Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Das Entgelt bemisst sich nach der entnommenen Wassermenge und der Verwendung des Wassers sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.

Weitere Informationen

Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Informieren Sie sich auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV): https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/umweltabgaben/wasserentnahmeentgelt

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Herausgeber

Import

LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz am 05.10.2020

Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen; 2022-09-09 am 09.09.2022

Version

Technisch erstellt am 07.10.2024

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

Kreislaufkühlung, Wasserpfennig, Geothermie, Grundwasser, Brunnen, oberirdisches Gewässer, Messeinrichtung, Oberflächenwasser, hocheffiziente KWK-Anlagen, Wasserentnahmeabgabe, Entgeltsatz, Wassercent, Grundwasserentnahme, Wasserentnahmeentgelt, Durchlaufkühlung, Wasserentnahme, Wasserversorger, Entgeltpflicht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024