Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

    Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen

    Sie möchten Ihre bestehende Erlaubnis Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser aufgeben? Dann ist hierfür ein Antrag auf Widerruf an die  zuständige Behörde zu richten.

    Beschreibung

    Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Statt das Regenwasser von den befestigten Flächen Ihres Grundstücks, beispielsweise Dächern, in die Kanalisation einzuleiten, können Sie es unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Ort in den Boden versickern lassen.

    Online-Dienst

    Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen

    ID: L100002_121799614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: 0221 / 221-24686

    E-Mail: 572-IWA@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen (im wesentlichen Begründung) sind abhängig von der zu widerrufenden Erlaubnis zur Abwassereinleitung.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    AntragsformularBitte verwenden Sie das Antragsformular, das im Downloadservice angeboten wird. Diesem Antragsformular müssen zusätzlich folgende Unterlagen zweifach beigefügt werden:Erläuterungsbericht mit Angaben über Größe, Art und Ausführung der Versickerungsanlage Berechnung der Versickerungsanlage nach DWA-A 138Lageplan im Maßstab 1:250 oder 1:500 mit Einzeichnung der Versickerungsanlage inklusive Angabe der Bemaßung und Einhaltung der Mindestabstände von 2 m zu Grundstücksgrenzen und 6 m zu nicht wasserdicht unterkellerten NachbarsgebäudenDetailzeichnung der Versickerungsanlage einschließlich Zuleitung mit Bemaßung und Angabe der GeländeoberkanteWie ist der Antrag einzureichen?Der Antrag ist in Papierform einzureichen. Die Anträge sollten in der Regel ohne Hefter oder Ordnermaterial eingereicht werden, um unsere Umwelt zu schonen.Hydrogeologisches Gutachten/ Versickerungsgutachten bei gewerblichen Objekten (vollständig, keine Auszüge)

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Die mit der Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung wird zukünftig nicht mehr ausgeübt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Das Rechtsbehelfsverfahren wird durch die Bundesländer geregelt.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    Für die Verwaltungsleistung "Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der Erlaubnis" ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird - abhängig vom Aufwand - eine Gebühr in Höhe von mindestens 200 Euro erhoben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 01.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schmutzwassereinleitung, Erlaubnis, Kläranlage, KSR, Wasserhaushaltsgesetz, RÜ, RÜB, Mischwasser, Gewässerbenutzung, Mischwasserkanalisation, SRK, Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwassereinleitung, Niederschlagswassereinleitung, zurückgeben, Bewilligung, Trennsysteme, Einleitung, zurücknehmen, Abwasser, Regenwasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de