Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach dem Landeswassergesetz haben die Gemeinden die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Abwässer von Grundstücken beseitigt und in öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt werden. In Köln erfolgt die Abwasserbeseitigung überwiegend über die städtische Kanalisation, an die fast alle Grundstücke ordnungsgemäß angeschlossen sind. Wenn ein Kanalanschluss für Grundstücke im Außenbereich jedoch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, lassen wir stattdessen auch den dauerhaften Betrieb einer Kleinkläranlage zu. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesem Fall teilweise auf die Grundstückseigentümerin oder den Grundstückseigentümer übertragen.

    Online-Dienst

    Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    ID: L100002_121799612

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: 0221 / 221-24686

    E-Mail: 572-IWA@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    AntragsformularBitte verwenden Sie das Antragsformular, das im Downloadservice angeboten wird. Diesem Antragsformular müssen zusätzlich folgende Unterlagen beigefügt werden:Zustimmungserklärung der Grundstückseigentümerin oder des -eigentümersHydrogeologisches GutachtenErläuterungsbericht mit Angaben zur EntwässerungssituationTechnische Beschreibung der geplanten EntwässerungsanlageSystemzeichnung der EntwässerungsanlageDetailzeichnung der EntwässerungsanlagePrüfbescheid oder Bauartzulassung der geplanten EntwässerungsanlageBemessung und Berechnung der AnlagenteileLageplan Maßstab 1:200Übersichtsplan Maßstab 1:1000 (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Baukosten und dem Wert der Gewässernutzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schmutzwasser, Gewerbliches Abwasser, Indirekteinleitung, Kläranlage, Industrielles Abwasser, Abwasser, Klärwerk, Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwassereinleitung, Industriepark, Einleitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English