Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Prüfen und genehmigen des ordnungsgemäßen Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz. Die Antragsbearbeitung und Bauabnahme erfolgt vor Ort.Im Rahmen der Beantragung der Entwässerungsgenehmigung wird die geplante Entwässerung des Bauvorhabens geprüft und sichergestellt, dass alles richtig ist und die Genehmigung erteilt werden kann.Sollte es hier oder da haken, so finden wir gemeinsam mit den Antragstellenden eine Lösung. Denn grundsätzlich gilt: Wir stehen an Ihrer Seite - und nicht in Ihrem Weg!Voraussetzung für die Beantragung einer Entwässerungsgenehmigung ist die Erteilung der Kanaldatenauskunft, die direkt über das Serviceportal unter Antrag auf Kanaldatenauskunft beantragt werden kann. Der Entwässerungsantrag kann dagegen derzeit ausschließlich per Post oder persönlicheingereicht werdenAls Hilfestellung für Architekt*innen und Entwurfsverfasser*innen haben wir zusätzlich einige Muster und Berechnungshilfen zur Verfügung gestellt, siehe "Muster und Anlagen zum Entwässerungsantrag".Wir empfehlen Ihnen sich parallel, besser noch bevor Sie beim Bauordnungsamt den Bauantrag einreichen, sich mit uns in Verbindung zu setzen und die Entwässerung Ihres Grundstücks abzuklären.Die Anschlüsse dürfen nur von einem von der Stadt Dortmund zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Die Liste der zugelassenen Firmen wird der Genehmigung beigefügt.In einigen Erschließungsgebieten ist die Anschlussleitung bereits vom Erschließungsträger auf das Grundstück verlegt worden. In diesen Fällen erhalten Sie keine gesonderte Firmenliste von uns.Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens die Informationen zur Gestaltung von Vorgärten.

    Online-Dienst

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    ID: L100002_123927330

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Grundstücksentwässerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sunderweg 86

    44147 Dortmund

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •  Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
    • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kanaldatenauskunft Antragstellung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt DortmundVerwaltungsgebührenordnung

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Genehmigung für den Kanalhausanschluss muss satzungsgemäß bis spätestens 4 Wochen vor Baubeginn erteilt worden sein. Bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit max. 4 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Prüfung des Entwässerungsantrags werden gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund derzeit Gebühren in Höhe von 557,00 Euro je Einzelantrag (Regelfall) erhoben. Zusätzlich fallen fürdie Abnahme des Hausanschlusskanals Gebühren in Höhe von aktuell 124,00 Euro je angefangener Stunde an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Einleitung, Mischwasserkanalisation, Kläranlage, Klärwerk, Schmutzwasser, Trennsysteme, Mischwassereinleitung, Indirekteinleitung, Schmutzwassereinleitung, Gewerbliches Abwasser, Industrielles Abwasser, Wasserhaushaltsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English