Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Haben Sie einen Gewerbebetrieb? Gehen Sie mit wassergefährdenden Stoffen um oder wollen Abwasser beseitigen? Soll Grundwasser z.B. für die Brauchwassernutzung gefördert werden? Soll eine Anlage betrieben werden, die zu Luftimmissionen führt? Wassergefährdende Stoffe Das sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe z.B. Kraftstoffe, Säuren, Heizöl, etc.) die geeignet sind Oberflächen- und Grundwasser zu verunreinigen. Sie können gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder verwendet werden. Diese Vorgänge müssen so gesichert sein, dass eine Verunreinigung der Gewässer nicht erfolgen kann. Anlagen zu diesem Zweck müssen von uns kontrolliert und eventuell genehmigt werden. Nach den Neuregelungen kommt je nach Art der Anlage aber auch ein Anzeigeverfahren in Frage. Abwasserbeseitigung Wenn Sie Regenwasser in den Untergrund oder in einen Graben einleiten wollen, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Fällt in Ihrem Betrieb gewerbliches Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen an, so ist für die Einleitung in den Kanal eine Genehmigung erforderlich. In vielen Fällen muss vor der Einleitung eine Abwasserbehandlung durchgeführt werden. Auch diese muss genehmigt werden. Die genannten Erlaubnisse und Genehmigungen können bei uns beantragt werden. Grundwasserentnahme Das Fördern von Grundwasser z.B. zur Brauchwassernutzung in Ihrem Betrieb, zur Herstellung von Lebensmitteln oder zum Freilegen einer Baugrube bedarf der Erlaubnis. Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Der Betrieb bestimmter Anlagen kann zu Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüchen, Erschütterungen und anderen Belastungen für die Umwelt führen und dadurch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung notwendig machen. Die genannten Erlaubnisse beziehungsweise Genehmigungen können Sie bei uns beantragen. Oder haben Sie noch Fragen zu den genannten Gebieten die im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb stehen? Wenden Sie sich bitte an die für ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen, in den Merkblättern genannten Ansprechpartner. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für Legionellenemissionen sein. Am 19.08.2017 trat daher die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV.) in Kraft. Während Neuanlagen innerhalb eines Monats nach der ersten Befüllung mit Nutzwasser anzuzeigen sind, müssen alle Bestandsanlagen, d.h. die, die vor dem 19.08.2017 vorhanden waren, ab dem 19.07.2018 der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats angezeigt werden. Nähere Informationen, z. B. hinsichtlich des Anzeigenumfangs entnehmen Sie bitte der beigefügten Verordnung.

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    ID: L100002_121712015

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    Ansprechpartner

    66/3 Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudend

    E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    •  Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
    • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Je nach Art der Abwasserbeseitigung werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Diesbezüglich können Sie gerne im Vorfeld die zuständigen Mitarbeitenden kontaktieren. Diese informieren Sie gerne über Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen. Der Anschluss an den öffentlichen Kanal ist im Bauantrag im amtlichen Lageplan mit einzuzeichnen. Ist noch kein Anschluss vorhanden, beantragen Sie ihn bitte schriftlich bei der Burggemeinde. Abflusslose Gruben sind der Burggemeinde Brüggen anzuzeigen. Die Größe der Grube muss vorab mit der Gemeinde abgestimmt sein. Für die Errichtung einer Kleinkläranlage brauchen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis von der unteren Wasserbehörde beim Kreis Viersen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Kosten

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Die vorgenannten Leistungen sind teilweise gebührenpflichtig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Einleitung, Mischwasserkanalisation, Kläranlage, Klärwerk, Schmutzwasser, Trennsysteme, Mischwassereinleitung, Indirekteinleitung, Schmutzwassereinleitung, Gewerbliches Abwasser, Industrielles Abwasser, Wasserhaushaltsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English