Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eigentümer eines Grundstücks müssen für die Entsorgung des Abwassers aufkommen. Die Entsorgung des Abwassers fällt in die Zuständigkeit der Kommunen. Die Kommunen erheben dazu Abwassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.Unter den benötigten Formularen finden Sie das Formular zur "Indirekteinleitung von amalgamhaltigem Abwasser", in allen anderen Fällen erhalten Sie mehrere Informationen und Merkblätter über abwasser@krefeld.de.

    Online-Dienst

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    ID: L100002_121809783

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abwasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •  Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
    • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist digital einzureichen.Bei der wasserrechtlichen Genehmigung / Erlaubnis für den Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen bemisst sich die Gebühr gestaffelt ab 2 % der Bausumme.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Monat (bis zu 3 Monate nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung mindestens: 250,00€ Zahlungsziel: Die Gebühr richtet sich nach Verwaltungsaufwand bzw. Abwassermenge.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Einleitung, Mischwasserkanalisation, Kläranlage, Klärwerk, Schmutzwasser, Trennsysteme, Mischwassereinleitung, Indirekteinleitung, Schmutzwassereinleitung, Gewerbliches Abwasser, Industrielles Abwasser, Wasserhaushaltsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English