Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren

    Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen

    Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.

    Beschreibung

    Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
    Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
    Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
    Wählerverzeichnisses ergeben kann.
    In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wahlen sind ein Grundbaustein der Demokratie, weil jeder Bürger durch die Wahlen seine Interessen vertreten und wiedergeben kann. In der Regel sind die Kommunen nach den gesetzlichen Bestimmungen für die organisatorische und rechtsfehlerfreie Durchführung dieser Prozesse verantwortlich. Diesen Ansprüchen stellt sich das engagierte Team des A 10 - Hauptamt und Steuern. Vorbereitet und organisiert werden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum NRW Landtag, zum Rat der Stadt, die Wahl des Bürgermeisters sowie die Wahl des Integrationsrates und die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Möchten Sie sich als Wahlhelfer*in melden? So steht Ihnen hierzu eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Wahlen & Wahlhelfende

    ID: L100002_123129239

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentraler Service Abt. 10.1 - A 10 Haupt- und Personalamt

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben der Abteilung 10.1 Zentrale Dienste des A 10 - Hauptamtes, gehören folgende Arbeitsbereiche: Organisatorische Abwicklung des Sitzungsdienste des Rates und seiner Fachausschüsse Betreuung des Rats- und Bürgerinformationssystems Bekanntmachungen Wahlen Organisationsangelegenheiten Verwaltungssteuerung Zweckverband Eurode Hausdruckerei Zentralarchiv Versicherungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Fax: 02406 12954

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Haupt- und Personalamt - A 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
    • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder  Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Einsichtnahme in die eigenen Daten:

    • Sie sind wahlberechtigt

    Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von

    Auszügen von Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
    folgendermaßen ein:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das  Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Fristen

    Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Einsehen, Wahlen, Wählerverzeichnis, Wahl, Wahlen, Wählerin, Wählerin, Europawahl, Wähler, Europawahl, Wahl, Einsicht, Wähler, Einsehen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English