Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer

    Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wahlberechtigt sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie sich in das Wählerverzeichnis zur
    Europawahl eintragen lassen, falls die Voraussetzungen für eine Eintragung von Amts wegen nicht erfüllt sind.

    Beschreibung

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen, werden Sie eventuell nicht automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen.

    Dies hängt davon ab, wann Sie sich nach Ihrer Rückkehr wieder in Deutschland angemeldet haben. Wenn Sie dies nach dem 42. und vor dem 20. Tag vor der Wahl getan  haben, müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier können Sie bis zum 02.06.2024 23:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Rückfragen hierzu beantwortet das Projektteam Wahlen unter 02051/26-2567 oder 2235 oder 2571. Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Es gibt folgende Möglichkeiten, an der Briefwahl teilzunehmen: 1. Briefwahlunterlagen online anfordern Die Briefwahlunterlagen können per Online-Formular angefordert werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen (rückseitig auf dem Wahlscheinantrag) zur Europawahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerinnen und Wähler automatisch zum Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post. Die Online-Beantragung ist letztmalig am Sonntag vor der Wahl, 02.06.2024, bis 23 Uhr möglich. 2. Antrag per E-Mail Die wahlberechtigte Person schickt eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung von Briefwahlunterlagen an wahlen@velbert.de. Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Adresse des Hauptwohnsitzes sind anzugeben. 3. Antrag per Post - Unterlagen per Post Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und schickt sie per Post in einem frankierten Umschlag an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann - ebenfalls per Post - von zu Hause aus wählen zu können.Wichtig: Bitte die Eintragung des Geburtsdatums und die Unterschrift auf keinen Fall vergessen! 4. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und kann dann persönlich im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden. Ab Montag, 06.05.2024, öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus (barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U122). Öffnungszeiten Briefwahlbüro Velbert-Mitte, Thomasstr. 1a, ab dem 06.05.2024: montags von 07:30 - 16 Uhr dienstags und mittwochs von 07:30 - 15 Uhr donnerstags von 07:30 - 18 Uhr freitags von 07:30 - 12 Uhr Zudem wird dieser Service auch in den Bibliotheken in Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges angeboten. Öffnungszeiten in Velbert-Langenberg, Donnerstraße 13, ab dem 06.05.2024: dienstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr freitags von 10 - 13 Uhr* *am Freitag, den 07.06.2024, ist die Beantragung nur noch bis 12 Uhr möglich Öffnungszeiten in Velbert-Neviges, Elberfelder Str. 64, ab dem 06.05.2024: montags von 10 - 13 Uhr donnerstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr Letztmalig können Briefwahlunterlagen am letzten Freitag vor der Wahl, 07.06.2024, ab 12 bis 18 Uhr, in den Räumen des ServiceBüros beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung sowie in den besonderen Fällen des § 24 (2) EuWO kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr ausgestellt werden. 5. Bevollmächtigte Person holt Unterlagen ab Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Unterlagen rechtzeitig abschicken Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 09.06.2024, 18 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden. Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Holt der/die Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr/ihm die Gemeindebehörde Gelegenheit geben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Beantragung von Briefwahlunterlagen (Wahlschein) und Wahlraumfinder für die Europawahl am 09.06.2024: Hier können Sie ab Anfang Mai 2024 den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen beantragen und finden den für Ihre Adresse zuständigen Wahlraum.

    Online-Dienst

    Briefwahl

    ID: L100002_123753325

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Projektteam Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erklärung an Eides statt zur Wahlberechtigung und Erklärung, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie können sich als volljährige Deutsche oder volljähriger Deutscher ohne Wahlrechtsausschluss nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie:

    • sich in Deutschland nach dem 42. Tag, aber vor dem 20. Tag vor der Wahl anmelden
    • als Deutsche oder Deutscher aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland zurückkehren oder
      als Deutsche oder Deutscher außerhalb der Bundesrepublik gelebt haben und nach Deutschland zurückkehren, wenn Sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
      als Deutsche oder Deutscher aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen waren

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tag bei Ihrer Zuzugsgemeinde an.
    • Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde.
    • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    ab dem 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wähler, Wahl, Europawahl, Rückkehrerin, Wählerin, Deutsche, Wahlen, Wählerverzeichnis, Wählerin, Europawahl, Rückkehrer, Deutscher, Rückkehrerin, Rückkehrer, Wahl, Wahlen, Wähler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English