Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren

    Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren

    Sie erfahren Näheres, wie Sie das Wählerverzeichnis zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin einsehen können.

    Beschreibung

    Als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter können Sie vor einer Wahl des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

    Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halte, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeindeverwaltung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, haben Sie als Einspruchsführer beziehungsweise Einspruchsführerin die erforderlichen Beweismittel beizubringen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier können Sie bis zum 02.06.2024 23:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Rückfragen hierzu beantwortet das Projektteam Wahlen unter 02051/26-2567 oder 2235 oder 2571. Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Es gibt folgende Möglichkeiten, an der Briefwahl teilzunehmen: 1. Briefwahlunterlagen online anfordern Die Briefwahlunterlagen können per Online-Formular angefordert werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen (rückseitig auf dem Wahlscheinantrag) zur Europawahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerinnen und Wähler automatisch zum Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post. Die Online-Beantragung ist letztmalig am Sonntag vor der Wahl, 02.06.2024, bis 23 Uhr möglich. 2. Antrag per E-Mail Die wahlberechtigte Person schickt eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung von Briefwahlunterlagen an wahlen@velbert.de. Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Adresse des Hauptwohnsitzes sind anzugeben. 3. Antrag per Post - Unterlagen per Post Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und schickt sie per Post in einem frankierten Umschlag an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann - ebenfalls per Post - von zu Hause aus wählen zu können.Wichtig: Bitte die Eintragung des Geburtsdatums und die Unterschrift auf keinen Fall vergessen! 4. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und kann dann persönlich im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden. Ab Montag, 06.05.2024, öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus (barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U122). Öffnungszeiten Briefwahlbüro Velbert-Mitte, Thomasstr. 1a, ab dem 06.05.2024: montags von 07:30 - 16 Uhr dienstags und mittwochs von 07:30 - 15 Uhr donnerstags von 07:30 - 18 Uhr freitags von 07:30 - 12 Uhr Zudem wird dieser Service auch in den Bibliotheken in Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges angeboten. Öffnungszeiten in Velbert-Langenberg, Donnerstraße 13, ab dem 06.05.2024: dienstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr freitags von 10 - 13 Uhr* *am Freitag, den 07.06.2024, ist die Beantragung nur noch bis 12 Uhr möglich Öffnungszeiten in Velbert-Neviges, Elberfelder Str. 64, ab dem 06.05.2024: montags von 10 - 13 Uhr donnerstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr Letztmalig können Briefwahlunterlagen am letzten Freitag vor der Wahl, 07.06.2024, ab 12 bis 18 Uhr, in den Räumen des ServiceBüros beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung sowie in den besonderen Fällen des § 24 (2) EuWO kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr ausgestellt werden. 5. Bevollmächtigte Person holt Unterlagen ab Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Unterlagen rechtzeitig abschicken Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 09.06.2024, 18 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden. Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Holt der/die Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr/ihm die Gemeindebehörde Gelegenheit geben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Beantragung von Briefwahlunterlagen (Wahlschein) und Wahlraumfinder für die Europawahl am 09.06.2024: Hier können Sie ab Anfang Mai 2024 den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen beantragen und finden den für Ihre Adresse zuständigen Wahlraum.

    Online-Dienst

    Briefwahl

    ID: L100002_123752398

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Projektteam Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
    • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • für die Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Voraussetzungen

    Einsichtnahme in die eigenen Daten: Sie sind wahlberechtigt

    Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Wählerverzeichnis zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin folgendermaßen einsehen:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten zwischen dem 20. und dem 16. Tag vor der Wahl auf
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; in diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen

    Fristen

    Einsichtszeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Kreistagswahl, Wählerverzeichnis, Landratswahl, Ratswahl, Kommunalwahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de