Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung

    Sie erfahren Näheres zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Wahl des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin.

    Beschreibung

    Als Deutsche beziehungsweise Deutscher oder Staatsangehörige beziehungsweise Staatsangehöriger der Europäischen Union, der oder die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, sind Sie in dem Wahlgebiet wahlberechtigt, in dem Sie mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl Ihre Wohnung, Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ohne eine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

    Sie werden von Amts wegen als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Wenn Sie nach dem 42., aber bis zum 16. Tag vor der Wahl zugezogen und gemeldet sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sollte dies nicht geschehen, können Sie sich auf Antrag bis zum Beginn der Einsichtsfrist eintragen lassen.

    Die Einsicht wird Ihnen an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörde gewährt.
    Sie können die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eigenen Daten prüfen. Außerdem können Sie auch die Daten anderer Personen überprüfen, wenn Sie selbst wahlberechtigt sind und Tatsachen glaubhaft machen können, die für eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses sprechen. Sie können innerhalb der Einsichtsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Gemeindeverwaltung einlegen. Wenn Sie Einspruch auf Grund
    der Daten einer anderen Person einlegen, ist diese Person vor einer Entscheidung der Behörde zu hören.

    Die Entscheidung hat der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin spätestens am 10. Tag vor der Wahl dem Einspruchsführer beziehungsweise der Einspruchsführerin und der gegebenenfalls betroffenen Person zuzustellen.

    Gegen die Entscheidung des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin kann binnen 3 Tagen nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden, über die die Aufsichtsbehörde entscheidet.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Briefwahlanträge können schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per Mail (wahlen@lage.de), per Telefax (05232 601-9752) oder elektronisch (online - siehe Randspalte) gestellt werden.Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! Schriftliche Anträge, Anträge per Fax oder per E-Mail müssen zwingend folgende Angaben beinhalten: Vor- und Familienname Geburtsdatum Wohnanschrift, ggfs. eine abweichende Versandanschrift Für die Entgegenahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei postalischer Rücksendung der Briefwahlunterlagen - vor allem auch bei einem Versand aus dem Ausland - wird gebeten, die Dauer des Postweges zu berücksichtigen.

    Online-Dienst

    Briefwahl beantragen

    ID: L100002_123265758

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen, beziehungsweise bei fehlendem Eintrag ein Nachweis der Wahlberechtigung

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass Wahlbenachrichtigung evtl. Vollmacht

    Voraussetzungen

    Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin kann unter folgenden Voraussetzungen berichtigt werden:

    • - Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
    • Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintragnachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin läuft folgendermaßen ab:

    • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
    • Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
    • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid.
    • Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
    • Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Beschwerde eingelegt werden.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:den Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag, den amtlichen Wahlbriefumschlag und das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird.Briefwahl per Post: Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.

    Fristen

    20. Tag (= Beginn der Einsichtnahmefrist) bis 16. Tag (= Ende der Einsichtnahmefrist) vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    etwa 1 Woche

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wählerin, Wählerverzeichnis, Ratswahl, Kommunalwahl, Wahlen, Landratswahl, Kreistagswahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de