Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Sie erfahren Näheres zur Eintragung ins Wählerverzeichnis der Bürgermeisterwahl oder Bürgermeisterinwahl, wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich als Deutsche oder Deutscher in Deutschland befinden, sind Sie nur dann zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind undam 16. Tag vor der Wahl Ihren (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet Gemeinde haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

    Die Teilnahme an der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde oder einen Wahlschein voraus.

    Haben Sie Ihren (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet, werden Sie dort von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist ein Nebenwohnsitz im Wahlgebiet nicht ausreichend.

    Ist eine Eintragung mangels gemeldeter (Haupt-)Wohnung von Amts wegen nicht erfolgt, können Sie bis zum 20. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

    Vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten das Wählerverzeichnis einsehen. In dieser Zeit können Sie auf einen Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Hinweise für Wassenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Bundesrepublik Deutschland gibt es, wie in anderen demokratischen Staaten auch, das Wahlrecht für jeden Einzelnen. Dieses Wahlrecht ist jedoch nicht selbstverständlich. Es wurde lange um dieses demokratische Grundrecht gekämpft. Besonders in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes wird die Bedeutung von Wahlen deutlich: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der sich aus einzelnen Bundesländern zusammensetzt. Damit sind politische Entscheidungen auf verschiedene Ebenen verteilt: die kommunale Ebene die Landesebene die Bundesebene die Ebene der Europäischen Union Auf allen Ebenen finden regelmäßig Wahlen zur Bildung der Volksvertretungen statt. Regelmäßig wiederkehrende geheime Wahlen sind die Lebensgrundlage einer Demokratie. Mit diesen regelmäßigen Wahlen soll in periodischen Abständen dem Volk die Möglichkeit zur Meinungsäußerung gegeben werden, um das politische Geschehen durch die Wahl von neuen Volksvertretern beeinflussen zu können. Wahlen stellen damit die bedeutendste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politischen Leben dar. Wer wählt wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit und entscheidet durch den direkten oder indirekten Einfluss seiner Stimme über die Zusammensetzung der Volksvertretungen. Jede Wahl verkörpert ein Stückchen Demokratie. Möchten Sie dabei mitwirken und diese "hautnah" erleben? Dann können Sie sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden. Die Anmeldung kann jederzeit, unabhängig davon, ob gerade eine Wahl ansteht, bei uns erfolgen. Vor der nächsten Wahl werden wir uns frühzeitig bei Ihnen melden und Ihnen Informationsmaterial übersenden. Wahlvorstände Ein Wahlvorstand setzt sich immer aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer und den Beisitzenden zusammen. Wahlvorsteher und Schriftführer haben jeweils eine Stellvertretung. Dieser Wahlvorstand ist gemeinsam für die Abläufe im Wahllokal am Wahltag verantwortlich. Gemeinsame Aufgaben: Überprüfung der Wahlunterlagen auf Vollständigkeit Überprüfung der Anwesenheit der Wahlhelfer Aushang der Wahlbekanntmachung Evtl. Aushang von Hinweisschildern Aufstellen der Wahlkabinen Regelung der Pausen der Wahlhelfer Auszählung der Stimmzettel Aufgaben der Wahlvorstehenden Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung Evtl. Berichtigung des Wählerverzeichnisses Leitung bei der Stimmenauszählung Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes Bekanntgabe des Wahlergebnisses Übergabe der Stimmzettel, Wahlniederschrift, etc. an den Schriftführer Nach Beendigung der Wahlhandlung Überbringen der Wahlvorsteher die Wahlniederschrift etc. zum Wahlamt Aufgaben des Schriftführers Entgegennahme des Wahlkoffers beim Wahlamt Führen des Wählerverzeichnisses Ausfüllen der Schnellmeldung Anfertigung der Wahlniederschrift Aufgaben Beisitzer Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen/Personalausweise Ausgabe der Stimmzettel Wahlbezirke Das Stadtgebiet Wassenberg ist in 18 allgemeine Stimm-/Wahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke eingeteilt. Jedem allgemeinen Stimmbezirk ist ein Wahllokal zugeteilt, so dass es 18 Wahllokale in Wassenberg gibt. Diese 18 Wahllokale befinden sich in insgesamt 11 verschiedenen Gebäuden. Stimmbezirk 1: Johanniter-Kindergarten "Regenbogen", Weilerstraße 68 Stimmbezirke 2 und 3: Gem. Grundschule Am Burgberg (Neubau), Burgstraße 19 Stimmbezirke 4 und 7: Betty-Reis-Gesamtschule (Mensa-Forum), An der Kreuzkirche 12 Stimmbezirk 5: Kindergarten "Apfelbaum", Am Neumarkt 23 Stimmbezirk 6: Betty-Reis-Gesamtschule, Birkenweg 2 Stimmbezirke 8 und 9: Kath. Grundschule Orsbeck, Luchtenberger Straße 1 Stimmbezirk 10: Mehrzweckhalle Ophoven, Schützenstraße 1 Stimmbezirk 11: Vereinsheim Effeld, Bruchstraße 5 Stimmbezirke 12, 13, 14 und 15: Kath. Grundschule Birgelen, Elsumer Weg 6 Stimmbezirke 16, 17 und 18: Kath. Grundschule Myhl, Schulstraße 1 Briefwahlbezirke: Rathaus Wassenberg, Roermonder Straße 25 - 27 Briefwahl 05.06.2024: Der Antrag auf Briefwahl ist ab heute nur noch im Rathaus während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros möglich: Donnerstag, 06. Juni, in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag, 07. Juni in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder, durch einen formlosen schriftlichen Antrag, durch Beantragung per E-Mail, durch Online-Beantragung, durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung oder persönliche Beantragung beim Wahlamt Das Briefwahlbüro finden Sie beim Fachbereich Zentrale Aufgaben, Roermonderstraße 25-27, 41849 Wassenberg, in Zimmer 016. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei erreichbar. Öffnungszeiten Briefwahlbüro: Montags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 UhrDienstags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16.00 UhrMittwochs: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 UhrFreitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Online-Dienst

    Wahlen

    ID: L100002_123789072

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie sind im Wahlgebiet zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin wahlberechtigt, wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
    • kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt und
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet Ihre Wohnung, oder bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.
    • Die Teilnahme an der Kommunalwahl setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde oder einen Wahlschein voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wassenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landtagswahl Landeswahlgesetz NRW Landeswahlordnung NRW Bundestagswahl Bundeswahlgesetz (BWG) Bundeswahlverordnung (BWO) Europawahl Europawahlgesetz (EuWG) Europawahlordnung (EuWO) Kommunalwahl Kommunalwahlgesetz (KWG) Kommunalwahlordnung (KWO

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Soweit Sie rechtzeitig vor der Wahl einen angemeldeten (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet haben, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.
    • Anderenfalls werden Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei Ihrer Gemeindebehörde einsehen.
    • In dieser Zeit können Sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.

    Fristen

    für die (Haupt-)Wohnsitznahme (und Anmeldung) im Wahlgebiet: 16. Tag vor der Wahl für einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis: bis zum 21. Tag vor der Wahl für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis: 20. bis 16. Tag vor der Wahl für einen Einspruch auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis: 20. bis 16. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen des Ministeriums des Innern zu den Kommunalwahlen: https://www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/kommunalwahlen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Kreistagswahl, Wählerverzeichnis, Hauptwohnsitz, Bürgermeisterwahl, Nebenwohnsitz, Ratswahl, Kommunalwahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English