Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung

    Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung

    Sie erfahren Näheres zur Eintragung ins Wählerverzeichnis der Kommunalwahl.

    Beschreibung

    Als Deutsche beziehungsweise Deutscher oder Staatsangehörige beziehungsweise Staatsangehöriger der Europäischen Union, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, sind Sie in dem Wahlgebiet wahlberechtigt, in dem Sie mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl Ihre Wohnung, Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ohne eine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

    Sie werden von Amts wegen als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Das Wählerverzeichnis enthält den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Angaben zur Wohnung der wahlberechtigten Personen.

    Wenn Sie nach dem 42., aber bis zum 16. Tag vor der Wahl zugezogen und gemeldet sind, werden Sie ebenfalls von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sollte dies nicht geschehen, können Sie sich auf Antrag bis zum Beginn der Einsichtsfrist eintragen lassen.

    Die Einsicht in das Wählerverzeichnis wird Ihnen an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Kalendertag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörde gewährt.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein, den Stimmzettel und entsprechende Briefumschläge. Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei uns abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Wir stellen sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Online-Dienst

    Wahlschein und Briefwahl beantragen #OnlineDL#

    ID: L100002_123597025

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.1-10 Organisation und zentraler Service

    Beschreibung

    Die Abteilung Organisation und zentraler Service ist Teil des Fachbereichs Zentrale Dienste. Die Abteilung beschäftigt sich mit der Organisation und Innovation innerhalb der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück. Damit einhergehende Themen sind z.B. Digitalisierung/E-Governement, Prozessmanagement, Organisationsuntersuchungen, Stellenbeschreibungen und -Bewertungen sowie Ideenmanagement. Auch die zentrale Beschaffung von Büromaterialien oder das Fuhrparkmanagement sind hier angesiedelt. Das Stadtarchiv bewahrt das schriftliche Kulturerbe in seinem Zuständigkeitsbereich. Es sichert Rechts- und Kulturgüter von hohem Wert und dient den Bedürfnissen der Gesellschaft nach historischer Information, Transparenz des Verwaltungshandelns und Rechtssicherheit. Auch die Koordination der Städtepartnerschaften mit Oldenzaal (Niederlande), Palamós (Katalonien/Spanien), den Kantonen Aouda und Adjengre (Togo) ist eine Aufgabe der Abteilung. Daneben werden von hier die Aufgaben des sog. "Wahlamtes" wahrgenommen und die Wahlen und Abstimmungen im Stadtgebiet organisiert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-235

    Fax: 05242 963-499

    E-Mail: organisation@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • für die Einsichtnahme in eigene Daten: keine
    • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • für die Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einer persönlichen Beantragung im Rathaus: Wahlbenachrichtigung und/oder Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Für das Wählerverzeichnis der Kommunalwahl gelten folgende Voraussetzungen:

    • Einsichtnahme in die eigenen Daten: Sie sind wahlberechtigt
    • Einsichtnahme in die Daten anderer Personen (nicht möglich bei Personen mit Auskunftssperre):
      • Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen: Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie Wahlunterlagen für die Briefwahl beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie haben folgende Möglichkeiten um die Briefwahlunterlagen zu beantragen: persönlich bei Vorsprache im Wahlamt im Rathaus in Rheda unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder eines Ausweisdokuments, schriftlich, per E-Mail und über das Formular für den Onlinewahlscheinantrag (OLIWA) Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig und somit nicht möglich. Bitte geben Sie in Ihrem Antrag Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse an. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Ansonsten werden Ihnen die Unterlagen per Post zugesandt oder können durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht und hat sich auf Verlangen bei der Stadtverwaltung auszuweisen. Dem Wahlschein werden folgende Unterlagen beigefügt: ein amtlicher Stimmzettel, ein amtlicher farbiger Stimmzettelumschlag, ein amtlicher, mit der Anschrift des Bürgermeisters versehener, farbiger Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Farben von Stimmzettel(n), Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag variieren von Wahl zu Wahl.

    Fristen

    Einsichtnahmezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen die ggf. anfallenden Postlaufzeiten. Es wird daher eine frühzeitige Antragstellung empfohlen. Sollte sich der Zeitpunkt der Antragstellung zu nah am Wahltag befinden, sollte die persönliche Vorsprache und Entgegennahme der Briefwahlunterlagen bevorzugt werden. Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so an die Stadtverwaltung absenden oder dort einwerfen, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Uhrzeit, bis wann der Wahlbrief am Wahltage spätestens vorliegen muss, kann von Wahl zu Wahl variieren. Bitte beachten Sie deshalb die Hinweise auf dem Merkblatt für die Briefwahl der jeweiligen Wahl, außerdem die in der örtlichen Presse dazu erscheinenden Hinweise ein bis zwei Wochen vor dem Wahltag, sowie die Wahlbekanntmachung, die im Vorfeld der Wahl im Amtsblatt der Stadt Rheda-Wiedenbrück veröffentlicht wird.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Sollten Sie Ihren Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen nicht erhalten, erkundigen Sie sich bitte zunächst bei einer der nebenstehenden Kontaktpersonen, ob Ihr Antrag überhaupt beim Wahlamt eingegangen ist und bereits bearbeitet wurde. Sollte die Sendung ggf. auf dem Postweg verloren gegangen sein, wird Ihnen von Seiten des Wahlamts das weitere Vorgehen erläutert.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wählerverzeichnis, Ratswahl, Wahl, Wähler, Kreistagswahl, Bürgermeisterwahl, Kommunalwahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English