Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Sie erfahren Näheres zur Eintragung ins Wählerverzeichnis der Kommunalwahl, wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland befinden, sind Sie nur dann zur Kommunalwahl wahlberechtigt, wenn Sie

    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • am 16. Tag vor der Wahl Ihren (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet Gemeinde beziehungsweise Kreis haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

    Die Teilnahme an der Kommunalwahl setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde beziehungsweise des Kreises oder einen Wahlschein voraus.

    Haben Sie Ihren (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet, werden Sie dort von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

    Ist eine Eintragung mangels gemeldeter (Haupt-)Wohnung von Amts wegen nicht erfolgt, können Sie bis zum 20. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

    Vom 20. 16. Tag vor der Wahl können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten das Wählerverzeichnis einsehen. In dieser Zeit können Sie auf einen Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Wahlergebnis der Europawahl vom 9. Juni 2024 sowie die Einzelergebnisse aus den Kommunen des Kreises Minden-Lübbecke können Sie in der Linksammlung einsehen.

    Online-Dienst

    Briefwahlunterlagen

    ID: L100002_122885916

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.1.1 Kommunale Angelegenheiten, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 8011

    E-Mail: wahlen@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie sind im Wahlgebiet zur Kommunalwahl wahlberechtigt, wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
    • kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet Ihre Wohnung, oder bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

    Die Teilnahme an der Kommunalwahl setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde beziehungsweise des Kreises oder einen Wahlschein voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationen zum Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland sowie Links zum Bundeswahlgesetz und zur Bundeswahlordnung finden Sie hier. Die Grundlagen u.a. für Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen mit Verlinkungen zum Kommunalwahlgesetz und zur Kommunalwahlordnung sind hier zu finden.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Soweit Sie rechtzeitig vor der Wahl einen angemeldeten (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet haben, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.
    • Anderenfalls werden Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. 16. Tag vor Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei Ihrer Gemeindebehörde einsehen.
    • In dieser Zeit können Sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.

    Fristen

    für die (Haupt-)Wohnsitznahme (und Anmeldung) im Wahlgebiet: 16. Tag vor der Wahl für einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis: bis zum 21. Tag vor der Wahl für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis: 20. bis 16. Tag vor der Wahl für einen Einspruch auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis: 20. bis 16. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ratswahl, Kommunalwahl, Landratswahl, Auslandsdeutsche, Bürgermeisterwahl, Nebenwohnsitz, Wahl, Hauptwohnsitz, Wählerverzeichnis, Im Ausland lebend, Kreistagswahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de