Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung

    Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung

    Sie erfahren Näheres zur Eintragung ins Wählerverzeichnis der Kommunalwahl.

    Beschreibung

    Als Deutsche beziehungsweise Deutscher oder Staatsangehörige beziehungsweise Staatsangehöriger der Europäischen Union, der oder die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, sind Sie in dem Wahlgebiet wahlberechtigt, in dem Sie mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl Ihre Wohnung, Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ohne eine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

    Sie werden von Amts wegen als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Das Wählerverzeichnis enthält den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Angaben zur Wohnung der wahlberechtigten Personen.

    Wenn Sie nach dem 42., aber bis zum 16. Tag vor der Wahl zugezogen und gemeldet sind, werden Sie ebenfalls von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sollte dies nicht geschehen, können Sie sich auf Antrag bis zum Beginn der Einsichtsfrist eintragen lassen.

    Die Einsicht in das Wählerverzeichnis wird Ihnen an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Kalendertag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörde gewährt.

    Hinweise für Wassenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Bundesrepublik Deutschland gibt es, wie in anderen demokratischen Staaten auch, das Wahlrecht für jeden Einzelnen. Dieses Wahlrecht ist jedoch nicht selbstverständlich. Es wurde lange um dieses demokratische Grundrecht gekämpft. Besonders in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes wird die Bedeutung von Wahlen deutlich: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der sich aus einzelnen Bundesländern zusammensetzt. Damit sind politische Entscheidungen auf verschiedene Ebenen verteilt: die kommunale Ebene die Landesebene die Bundesebene die Ebene der Europäischen Union Auf allen Ebenen finden regelmäßig Wahlen zur Bildung der Volksvertretungen statt. Regelmäßig wiederkehrende geheime Wahlen sind die Lebensgrundlage einer Demokratie. Mit diesen regelmäßigen Wahlen soll in periodischen Abständen dem Volk die Möglichkeit zur Meinungsäußerung gegeben werden, um das politische Geschehen durch die Wahl von neuen Volksvertretern beeinflussen zu können. Wahlen stellen damit die bedeutendste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politischen Leben dar. Wer wählt wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit und entscheidet durch den direkten oder indirekten Einfluss seiner Stimme über die Zusammensetzung der Volksvertretungen. Jede Wahl verkörpert ein Stückchen Demokratie. Möchten Sie dabei mitwirken und diese "hautnah" erleben? Dann können Sie sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden. Die Anmeldung kann jederzeit, unabhängig davon, ob gerade eine Wahl ansteht, bei uns erfolgen. Vor der nächsten Wahl werden wir uns frühzeitig bei Ihnen melden und Ihnen Informationsmaterial übersenden. Wahlvorstände Ein Wahlvorstand setzt sich immer aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer und den Beisitzenden zusammen. Wahlvorsteher und Schriftführer haben jeweils eine Stellvertretung. Dieser Wahlvorstand ist gemeinsam für die Abläufe im Wahllokal am Wahltag verantwortlich. Gemeinsame Aufgaben: Überprüfung der Wahlunterlagen auf Vollständigkeit Überprüfung der Anwesenheit der Wahlhelfer Aushang der Wahlbekanntmachung Evtl. Aushang von Hinweisschildern Aufstellen der Wahlkabinen Regelung der Pausen der Wahlhelfer Auszählung der Stimmzettel Aufgaben der Wahlvorstehenden Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung Evtl. Berichtigung des Wählerverzeichnisses Leitung bei der Stimmenauszählung Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes Bekanntgabe des Wahlergebnisses Übergabe der Stimmzettel, Wahlniederschrift, etc. an den Schriftführer Nach Beendigung der Wahlhandlung Überbringen der Wahlvorsteher die Wahlniederschrift etc. zum Wahlamt Aufgaben des Schriftführers Entgegennahme des Wahlkoffers beim Wahlamt Führen des Wählerverzeichnisses Ausfüllen der Schnellmeldung Anfertigung der Wahlniederschrift Aufgaben Beisitzer Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen/Personalausweise Ausgabe der Stimmzettel Wahlbezirke Das Stadtgebiet Wassenberg ist in 18 allgemeine Stimm-/Wahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke eingeteilt. Jedem allgemeinen Stimmbezirk ist ein Wahllokal zugeteilt, so dass es 18 Wahllokale in Wassenberg gibt. Diese 18 Wahllokale befinden sich in insgesamt 11 verschiedenen Gebäuden. Stimmbezirk 1: Johanniter-Kindergarten "Regenbogen", Weilerstraße 68 Stimmbezirke 2 und 3: Gem. Grundschule Am Burgberg (Neubau), Burgstraße 19 Stimmbezirke 4 und 7: Betty-Reis-Gesamtschule (Mensa-Forum), An der Kreuzkirche 12 Stimmbezirk 5: Kindergarten "Apfelbaum", Am Neumarkt 23 Stimmbezirk 6: Betty-Reis-Gesamtschule, Birkenweg 2 Stimmbezirke 8 und 9: Kath. Grundschule Orsbeck, Luchtenberger Straße 1 Stimmbezirk 10: Mehrzweckhalle Ophoven, Schützenstraße 1 Stimmbezirk 11: Vereinsheim Effeld, Bruchstraße 5 Stimmbezirke 12, 13, 14 und 15: Kath. Grundschule Birgelen, Elsumer Weg 6 Stimmbezirke 16, 17 und 18: Kath. Grundschule Myhl, Schulstraße 1 Briefwahlbezirke: Rathaus Wassenberg, Roermonder Straße 25 - 27 Briefwahl 05.06.2024: Der Antrag auf Briefwahl ist ab heute nur noch im Rathaus während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros möglich: Donnerstag, 06. Juni, in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag, 07. Juni in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder, durch einen formlosen schriftlichen Antrag, durch Beantragung per E-Mail, durch Online-Beantragung, durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung oder persönliche Beantragung beim Wahlamt Das Briefwahlbüro finden Sie beim Fachbereich Zentrale Aufgaben, Roermonderstraße 25-27, 41849 Wassenberg, in Zimmer 016. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei erreichbar. Öffnungszeiten Briefwahlbüro: Montags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 UhrDienstags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16.00 UhrMittwochs: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 UhrFreitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Online-Dienst

    Wahlen

    ID: L100002_123789045

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Für das Wählerverzeichnis der Kommunalwahl gelten folgende Voraussetzungen:

    • Einsichtnahme in die eigenen Daten: Sie sind wahlberechtigt
    • Einsichtnahme in die Daten anderer Personen (nicht möglich bei Personen mit Auskunftssperre): Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen: Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wassenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landtagswahl Landeswahlgesetz NRW Landeswahlordnung NRW Bundestagswahl Bundeswahlgesetz (BWG) Bundeswahlverordnung (BWO) Europawahl Europawahlgesetz (EuWG) Europawahlordnung (EuWO) Kommunalwahl Kommunalwahlgesetz (KWG) Kommunalwahlordnung (KWO

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Fristen

    Einsichtnahmezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Kommunalwahl, Wähler, Wahlen, Bürgermeisterwahl, Wahl, Kreistagswahl, Wählerverzeichnis, Ratswahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de