Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

    Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

    Sie erfahren Näheres, was Sie bei der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin als Rückkehrer oder Rückkehrerin für die Eintragung ins Wählerverzeichnis beachten sollten.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher oder Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin im zeitlichen Umfeld der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin umziehen, sind Sie in der Zuzugsgemeinde nur dann zur Wahl wahlberechtigt, wenn Sie vor dem 16. Tag vor der Wahl umziehen.

    Zudem müssen Sie am Wahltag mindestens 16. Jahre alt sein und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

    Die Teilnahme an der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde oder einen Wahlschein voraus.

    Haben Sie Ihren (Haupt-)Wohnsitz vor dem 16. Tag im Wahlgebiet, werden Sie dort von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

    Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist ein Nebenwohnsitz im Wahlgebiet nicht ausreichend.

    Ist eine Eintragung mangels gemeldeter (Haupt-)Wohnung von Amts wegen nicht erfolgt, können Sie bis zum 20. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

    Vom 20. 16. Tag vor der Wahl können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten das Wählerverzeichnis einsehen.

    In dieser Zeit können Sie auf einen Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Ratsbüro verantwortet die Organisation der Wahlen, also Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kreistags- und Landratswahlen, Stadtrats- und Bürgermeisterwahlen. Gewählt werden kann neben der unmittelbaren Abgabe des Stimmzettels im Wahllokal unter bestimmten Voraussetzungen auch per Briefwahl. Das für die Stimmabgabe vorgesehene Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen. Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist jedoch die generelle Eintragung in einem Wählerverzeichnis.Für die Abwicklung jeder Wahl sucht die Stadtverwaltung auch Wahlhelfer, die bereit sind, gegen einen kleinen Obolus in einem der Hennefer Wahllokale am Wahltag Dienst zu versehen. Briefwahl Die Briefwahl bietet die Möglichkeit, die Stimme zur Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahl schriftlich abzugeben, anstatt im Wahllokal zu wählen. Über die jeweiligen Voraussetzungen, die Antragstellung wird vor der jeweiligen Wahl durch eine öffentliche Bekanntmachung informiert. Für die Anforderung von Briefwahlunterlagen beachten Sie bitte die Einträge auf den Wahlbenachrichtigungskarten (Rückseite). Briefwahlunterlagen müssen in jedem Fall persönlich oder schriftlich beantragt werden. Wahlhelfer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Interesse haben, bei einer der nächsten Wahlen im Wahllokal mitzumachen und die Wahlhandlung zu begleiten, können sich jederzeit melden. Vor Ihrem Einsatz im Wahllokal werden sie entsprechend geschult. Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten Wahlhelfer ein kleines Erfrischungsgeld, das vor jeder Wahl neu festgesetzt wird.

    Online-Dienst

    Wahlen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ratsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Steuerungsunterstützung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie sind im Wahlgebiet der Gemeinde zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin wahlberechtigt, wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
    • kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet der Gemeinde Ihre Wohnung oder bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

    Die Teilnahme an der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde oder einen Wahlschein voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung ins Wählerverzeichnis zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin als Rückkehrer oder Rückkehrerin erfolgt folgendermaßen:

    • Soweit Sie rechtzeitig vor der Wahl einen angemeldeten (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet haben, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.
    • Anderenfalls werden Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. 16. Tag vor Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei Ihrer Gemeindebehörde einsehen. In dieser Zeit können Sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.
    • Bei einer Anmeldung in der Zuzugsgemeinde im zeitlichen Umfeld der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin werden Sie darauf hingewiesen, was sich für Sie in Bezug auf Ihre Wahlberechtigung ändert.

    Fristen

    für die (Haupt-)Wohnsitznahme (und Anmeldung) im Wahlgebiet: 16. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen des Ministeriums des Innern zu den Kommunalwahlen: https://www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/kommunalwahlen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wähler, Landratswahl, Bürgermeisterwahl, Rückkehrer, Wahl, Wählerverzeichnis, Umzug, Kreistagswahl, Wahlberechtigte, Kommunalwahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de