Kreistagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Kreistagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Sie erfahren Näheres, wie das Wahlergebnis der Kreistagswahl festgestellt wird.

    Beschreibung

    Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird am Wahlabend durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises festgestellt.

    Grundlage des vorläufigen Ergebnisses sind die Schnellmeldungen der Urnen- und der Briefwahlvorstände nach Auszählung der Stimmzettel, die zunächst auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden zusammengefasst werden.

    Das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird in den Tagen nach der Wahl durch den Wahlausschuss des Kreises festgestellt.

    Grundlage des endgültigen Ergebnisses der Kreiswahl sind die am Wahltag gefertigten Wahlniederschriften der Urnen- und der Briefwahlvorstände.

    Über die Gültigkeit der Kreistagswahl entscheidet nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss der neu gewählte Kreistag.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Landrat ist auf Kreisebene in aller Regel Wahlleiter für die Kommunalwahlen sowie die Landtags-, Bundestags- und Europawahl. Bei den Kommunalwahlen findet auf Kreisebene die Wahl des Kreistages und des Landrates statt; bei einer eigenen Kandidatur des hauptamtlichen Landrates kann er nicht zugleich als Wahlleiter fungieren. Als Wahlleiter ist der Landrat für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Kreis Heinsberg verantwortlich. Als Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat er darüber hinaus auch zu überwachen, dass die Kommunalwahlen (Wahl der Bürgermeister/innen und der Stadt-/Gemeinderäte) auf dieser Ebene im Einklang mit den Gesetzen

    Online-Dienste

    Wahlen

    ID: L100002_121982781

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlen

    ID: L100002_123789042

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stabsstelle Kommunalaufsicht und Vergaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schnellmeldungen
    • Wahlniederschriften der Urnen- und Briefwahlvorstände
    • Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises

    Formulare

    Vordrucke für Schnellmeldung, (Brief-) Wahlniederschrift, Zusammenstellung des Endergebnisses und Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses des Kreises

    Voraussetzungen

    Die Feststellung des Wahlergebnisses zur Kreistagswahl setzt Folgendes voraus:

    • Ermittlung des Wahlergebnisses in den Stimmbezirken durch die Urnen- und Briefwahlvorstände am Wahlabend
    • deren Weitergabe an die kreisangehörige Gemeinde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wahlergebnis der Kreistagswahl wird folgendermaßen festgestellt:

    Am Wahltag nach Ende der Wahlzeit (18 Uhr) zählen die Urnen- und Briefwahlvorstände die Stimmen in folgender Reihenfolge aus:

    1. Zählung der Wählerinnen und Wähler
    2. Zählung der Stimmen für die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen in drei Arbeitsschritten (Sortieren der Stimmzettel in zweifelsfrei gültige Stimmen, ungekennzeichnete Stimmzettel und Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken; Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und ungültigen Stimmen; Auswertung der Stimmzettel mit Bedenken)
    • Schnellmeldung des Ergebnisses durch den Wahlvorstand an die kreisangehörige Gemeinde
    • Schnellmeldung des Gemeindeergebnisses an den Wahlleiter des Kreises
    • das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises am Wahlabend festgestellt
    • die Wahlniederschriften der Wahlvorstände werden durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises in den Tagen nach dem Wahltag geprüft und das endgültige Ergebnis zusammengestellt
    • das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlausschuss des Kreises auf der Grundlage der Zusammenstellung des Wahlleiters beziehungsweise der Wahlleiterin des Kreises festgestellt

    Fristen

    - Auszählung der Stimmen nach Ende der Wahlzeit durch die Urnen- und Briefwahlvorstände: sofort - Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises: am Wahlabend/in der Wahlnacht - Ermittlung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlausschuss des Kreises: möglichst bald nach dem Wahltag

    Bearbeitungsdauer

    Der Wahlausschuss des Kreises stellt das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Wahl fest.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Kreistag, Kreistag, Kommunalparlament, Kreiswahlergebnis, Landrat, Kommunalwahl, Wahlen, Kreistagswahl, Bürgerschaft, Mandat, Rat des Kreises, Mehrheitsverteilung, Kommunalwahl, Wahlperiode, Wahlen, Abgeordnete, Parlament, Kreisvorstand, Kreiswahlergebnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de