Kreistagswahl Feststellung

    Kreistagswahl Feststellung

    Sie erfahren Näheres zur Feststellung der Kreistagswahl.

    Hinweise für Witten: Kreistagswahl Feststellung

    Sie erfahren Näheres zur Feststellung der Kreistagswahl.

    Beschreibung

    Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird am Wahlabend durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises festgestellt.

    Grundlage des vorläufigen Ergebnisses sind die Schnellmeldungen der Urnen- und der Briefwahlvorstände nach Auszählung der Stimmzettel, die zunächst auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden zusammengefasst werden.

    Das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird in den Tagen nach der Wahl durch den Wahlausschuss des Kreises festgestellt.

    Grundlage des endgültigen Ergebnisses der Kreiswahl sind die am Wahltag gefertigten Wahlniederschriften der Urnen- und der Briefwahlvorstände. Über die Gültigkeit der Kreistagswahl entscheidet nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss der neu gewählte Kreistag.

    Hinweise für Witten: Kreistagswahl Feststellung

    Wahlamt der Stadt Witten Marktstr. 16 58449 Witten Sitzungszimmer 1 Email: Wahlamt@stadt-witten.de

    Online-Dienst

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland für Fröndenberg/Ruhr, Stadt

    ID: L100002_121599012

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    01 Wahlen und Bürgerbeteiligung

    Adresse

    Postanschrift

    Witten, Mannesmannstr. 4

    58452 Witten

    Kontakt

    Fax: 2 29 32*

    E-Mail: buergermeister@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Vordrucke für Schnellmeldung, (Brief-) Wahlniederschrift, Zusammenstellung des Endergebnisses und Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses des Kreises

    Hinweise für Witten: Kreistagswahl Feststellung

    Vordrucke für Schnellmeldung, (Brief-) Wahlniederschrift, Zusammenstellung des Endergebnisses und Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses des Kreises

    Voraussetzungen

    Die Feststellung des Wahlergebnisses zur Kreistagswahl setzt Folgendes voraus:

    • Ermittlung des Wahlergebnisses in den Stimmbezirken durch die Urnen- und Briefwahlvorstände am Wahlabend
    • deren Weitergabe an die kreisangehörige Gemeinde

    Hinweise für Witten: Kreistagswahl Feststellung

    Die Feststellung des Wahlergebnisses zur Kreistagswahl setzt Folgendes voraus:

    • Ermittlung des Wahlergebnisses in den Stimmbezirken durch die Urnen- und Briefwahlvorstände am Wahlabend
    • deren Weitergabe an die kreisangehörige Gemeinde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wahlergebnis der Kreistagswahl wird folgendermaßen festgestellt: Am Wahltag nach Ende der Wahlzeit (18 Uhr) zählen die Urnen- und Briefwahlvorstände die Stimmen in folgender Reihenfolge aus:

    1. Zählung der Wählerinnen und Wähler
    2. Zählung der Stimmen für die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen in drei Arbeitsschritten (Sortieren der Stimmzettel in zweifelsfrei gültige Stimmen, ungekennzeichnete Stimmzettel und Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken; Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und ungültigen Stimmen; Auswertung der Stimmzettel mit Bedenken) - Schnellmeldung des Ergebnisses durch den Wahlvorstand an die kreisangehörige Gemeinde
    • Schnellmeldung des Gemeindeergebnisses an den Wahlleiter des Kreises
    • das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises am Wahlabend festgestellt
    • die Wahlniederschriften der Wahlvorstände werden durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises in den Tagen nach dem Wahltag geprüft und das endgültige Ergebnis zusammengestellt
    • das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlausschuss des Kreises auf der Grundlage der Zusammenstellung des Wahlleiters beziehungsweise der Wahlleiterin des Kreises festgestellt

    Hinweise für Witten: Kreistagswahl Feststellung

    Das Wahlergebnis der Kreistagswahl wird folgendermaßen festgestellt: Am Wahltag nach Ende der Wahlzeit (18 Uhr) zählen die Urnen- und Briefwahlvorstände die Stimmen in folgender Reihenfolge aus:

    1. Zählung der Wählerinnen und Wähler
    2. Zählung der Stimmen für die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen in drei Arbeitsschritten (Sortieren der Stimmzettel in zweifelsfrei gültige Stimmen, ungekennzeichnete Stimmzettel und Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken; Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und ungültigen Stimmen; Auswertung der Stimmzettel mit Bedenken) - Schnellmeldung des Ergebnisses durch den Wahlvorstand an die kreisangehörige Gemeinde
    • Schnellmeldung des Gemeindeergebnisses an den Wahlleiter des Kreises
    • das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises am Wahlabend festgestellt
    • die Wahlniederschriften der Wahlvorstände werden durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises in den Tagen nach dem Wahltag geprüft und das endgültige Ergebnis zusammengestellt
    • das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlausschuss des Kreises auf der Grundlage der Zusammenstellung des Wahlleiters beziehungsweise der Wahlleiterin des Kreises festgestellt

    Fristen

    Auszählung der Stimmen nach Ende der Wahlzeit durch die Urnen- und Briefwahlvorstände: sofort Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises: am Wahlabend/in der Wahlnacht Ermittlung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlausschuss des Kreises: möglichst bald nach dem Wahltag

    Hinweise für Witten: Kreistagswahl Feststellung

    Auszählung der Stimmen nach Ende der Wahlzeit durch die Urnen- und Briefwahlvorstände: sofort Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises: am Wahlabend/in der Wahlnacht Ermittlung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlausschuss des Kreises: möglichst bald nach dem Wahltag

    Bearbeitungsdauer

    Der Wahlausschuss des Kreises stellt das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Wahl fest

    Hinweise für Witten: Kreistagswahl Feststellung

    Der Wahlausschuss des Kreises stellt das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Wahl fest

    Kosten

    keine

    Hinweise für Witten: Kreistagswahl Feststellung

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Kommunalwahl, Kreistagswahl, Wahlen, Kreistag, Wahl, Wahlergebnis, Wählerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English