Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein Ausstellung

    Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Dieser enthält den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Planung, Organisation, Durchführung der Briefwahl bei allgemeinen Wahlen (Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen) inkl. Ausstellung von Wahlscheinen Wo und wie kann ich wählen?Wählen im Wahllokal Das Stadtgebiet von Kamen gliedert sich in 40 Stimmbezirke, denen bestimmte Straßen zugeordnet sind. Anhand des jeweiligen Wohnortes werden die Wahlberechtigten den Stimmbezirken zugeordnet. Sie können dann durch Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Personalausweises ausschließlich im Wahllokal ihres Stimmbezirkes vor dem Wahlvorstand wählen. Angaben zum Stimmbezirk und zum Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Wählen mit Wahlschein oder per Briefwahl Sind wahlberechtigte Personen am Wahlsonntag verhindert das Wahllokal ihres Stimmbezirkes zwecks Stimmabgabe aufzusuchen, können sie einen sog. Wahlschein beantragen. Ein solcher Wahlschein gilt neben dem Wählerverzeichnis als urkundlicher Nachweis über das (fakultative) Wahlrecht der/des Wahlberechtigten und ermöglicht die Wahl in allen Wahllokalen des Wahlkreises. Ein Wahlschein besitzt keine Gültigkeit im ganzen Land, sondern lediglich für den Wahlkreis, für den er ausgestellt worden ist! Wahlscheine werden grundsätzlich nur auf Antrag erteilt. Dieser kann sowohl schriftlich, als auch mündlich erfolgen. Die Schriftform gilt als gewahrt, wenn der Antrag per Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder einer sonstigen dokumentierbaren elektronischen Übermittlungsform gestellt wird. Ein telefonischer Antrag ist hingegen unzulässig! Zusammen mit dem Wahlschein erhält die/der Wahlberechtigte, ohne dass es eines gesonderten Antrages bedarf, auch die Briefwahlunterlagen, bestehend aus einem amtlichen Stimmzettel für den Wahlkreis, einem amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen roten Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt zur Briefwahl. Ihr/Ihm bleibt es somit selbst überlassen in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis vor einem Wahlvorstand zu wählen oder die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Erfolgt die Stimmabgabe per Briefwahl, sind folgende Handlungsschritte notwendig: Kreuzen Sie den Stimmzettel persönlich an (Sie haben eine Erst- und eine Zweitstimme!). Legen Sie den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu. Versehen Sie die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift. Legen Sie den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag ein und kleben Sie diesen zu. Versenden Sie den Wahlbrief an die auf dem Umschlag aufgedruckte Adresse oder geben Sie ihn persönlich im Wahlbüro der Stadt Kamen ab. Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro der Stadt Kamen besteht zudem die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle durchzuführen. Zu diesem Zweck steht im Wahlbüro der Stadt Kamen eine Wahlkabine zur Verfügung, in der die Briefwahlunterlagen unbeobachtet ausgefüllt werden können.

    Online-Dienst

    Briefwahl, Wahlschein

    ID: L100002_123203311

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    03 Büro der Bürgermeisterin, Ratsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Abgabe Ihrer Stimme in Ihrem Wahllokal, wie auch im Briefwahllokal des Rathauses, halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder Identitätsnachweis und die Wahlbenachrichtigungskarte bereit.

    Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landeswahlgesetz (LWahlG) Landeswahlordnung (LWahlO) Wahlprüfungsgesetz Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Kommunalwahlordnung (KWahlO) Grundgesetz Bundeswahlgesetz (BWahlG) Bundeswahlordnung (BWO) EU-Wahlgesetz EU-Wahlordnung Informationsbogen DSGVO Wahlen

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Wahlen auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/kandidatinnen-und-kandidaten-fuer-die-parlamente-waehlen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de