Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein Ausstellung

    Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Dieser enthält den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind verhindert und können am Wahltag nicht persönlich in Ihrem Wahllokal erscheinen? Dann geben Sie Ihre Stimme per Briefwahl ab. Zur Ausstellung Ihrer Briefwahlunterlagen ist ein schriftlicher, persönlicher oder elektronischer Antrag erforderlich. Sie können entweder den schriftlichen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder den abgedruckten QR-Code zur Antragstellung per Smartphone verwenden. Generell kann der Antrag auch formlos (z. B. per E-Mail) erfolgen und muss dann folgende Angaben enthalten: Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift in Petershagen Telefonnummer für Rückfragen Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann auch mündlich im Wahlbüro erfolgen. Eine telefonische Beantragung hingegen ist nicht möglich! Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen können. Dies gilt auch für Familienangehörige.

    Online-Dienst

    Briefwahlunterlagen

    ID: L100002_123517286

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlen und Statistik

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Fax: 05702 822-298

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    E-Mail: wahlamt@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass Wahlbenachrichtigung ggf. Vollmacht

    Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen eingetragen ist: Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt von Amts wegen und auf Antrag In das Wählerverzeichnis wird nur eingetragen, wer am Wahltag seit einer bestimmten Zeit, welche je nach Wahl variieren kann, mit Hauptwohnung in Petershagen gemeldet ist und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt. Bei Zuzug innerhalb bestimmer Fristen ist unter bestimmten Umständen nur die Eintragung auf Antrag möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wahlgesetze Europawahlgesetz (EuWG) Bundeswahlgesetz (BWG) und Bundeswahlordnung (BWO) Landeswahlgesetz NRW (LWahlG) und Landeswahlordnung NRW (LWahlO) Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) Kreisordnung für das Land NRW (KrO NRW) Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO NRW)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Wahlen auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/kandidatinnen-und-kandidaten-fuer-die-parlamente-waehlen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de