Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein Ausstellung

    Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Dieser enthält den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Online-Dienst

    Briefwahlunterlagen

    ID: L100002_121920286

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 10 Zentrale Dienste, Schule, Kultur, Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 7573-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 10 Zentrale Dienste, Schule, Kultur, Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 7573-0

    E-Mail: info@kirchlengern.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Hinweise für Kirchlengern: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist in der Regel ein schriftlicher Antrag erforderlich. Hierzu können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Generell kann der Antrag auch formlos, z.B. per E-Mail oder Fax, erfolgen und muss dann folgende Angaben enthalten: Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift in Löhne Telefonnummer für Rückfragen (freiwillige Angabe) ggf. vom Wohnort abweichende Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen Der Antrag kann auch mündlich im Briefwahlbüro, allerdings nicht per Telefon gestellt werden. Ca. sechs Wochen vor der Wahl besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im extra eingerichteten Briefwahlbüro im Rathaus persönlich zu beantragen und die Wahl an Ort und Stelle durchzuführen. Ein Ausweis mit Lichtbild bzw. die Wahlbenachrichtigungskarte muss dazu vorgelegt werden. Im Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen nur an die antragstellende Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich ausgehändigt oder übersandt. Eine bevollmächtigte Person darf hierbei höchstens für vier Antragstellende die Wahlunterlagen beantragen; dies gilt auch für Familienangehörige. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung sehen die einschlägigen Wahlgesetze vor, dass Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr an eine andere Person als die wahlberechtigte Person ausgehändigt werden, sofern diese über eine Vollmacht verfügt und die Erkrankung nachgewiesen werden kann.

    Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

    Hinweise für Kirchlengern: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchlengern eingetragen ist. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt je nach Sachlage von Amts wegen und bei Zuzug innerhalb bestimmter Fristen unter bestimmten Umständen nur auf Antrag bzw. Einspruch. In das Wählerverzeichnis wird nur eingetragen, wer am Wahltag seit mindestens 16 Tagen mit Hauptwohnung in Kirchlengern gemeldet ist und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kirchlengern: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wahlgesetze Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW), Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWO NRW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW), Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlO NRW)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Wahlen auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/kandidatinnen-und-kandidaten-fuer-die-parlamente-waehlen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wahlscheinantrag, Wahlschein zuschicken lassen, Wahlschein ausstellen lassen, Wahlschein beantragen, Wahl per Post, Wahlschein beantragen, Wahl per Brief, Wahl per Brief, Wahlschein Erteilung, Wahlschein zuschicken lassen, Briefwahl, Wahl per Post, Wahlschein ausstellen lassen, Briefwahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de