Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein Ausstellung

    Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Dieser enthält den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Hinweise für Wegberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, das Wahlbüro der Stadt Wegberg öffnet am 06.05.2024 um 8.30 Uhr. Es befindet sich im Sitzungssaal Raum Nr. 411 und ist barrierefrei erreichbar. Bitte beachten Sie, dass am 08.05.2024 das Rathaus wegen des Betriebsausflugs geschlossen ist. Die Öffnungszeiten sind täglich von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Dienstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Im Rahmen der Europawahl am 09.06.2024 haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen. Sie müssen den Antrag allerdings persönlich stellen. Diesen können Sie im oberen Bereich durch Klicken des Begriffes "Wahlscheinbeantragung" ausfüllen. Den Antrag können Sie bis zum 05.06.2024, 23.59 Uhr online stellen. Danach können Sie den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines nur noch persönlich, per Brief oder per Email in unserem Wahlbüro bis zum 07.06.2024 stellen. Bitte geben Sie hier Ihre persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Meldeadresse und evtl. abweichende Versandadresse) an. Wenn Sie für eine andere Person einen Antrag stellen möchten, fügen Sie dem Antrag bitte eine entsprechende Vollmacht, in der explizit die Beantragung der Briefwahlunterlagen benannt ist, bei.Der Antrag per Brief kann bei der Stadt Wegberg abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden.Wahlscheinanträge werden nur bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird anschließend an Ihre in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wohnadresse versandt. Falls Sie die Zusendung der Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, markieren Sie bitte im Antragsformular auf der nächsten Seite "Versand soll an eine andere Anschrift erfolgen" und geben Sie diese Adresse bitte dort an. Nutzen Sie bitte im Antragsformular auf der nächsten Seite auch durch einen Klick auf "Hilfe" die hinterlegte Ausfüllanleitung.

    Online-Dienst

    Wahlbüro

    ID: L100002_123797588

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 25

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02434 83-901

    E-Mail: wahlen@stadt.wegberg.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Wahlen auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/kandidatinnen-und-kandidaten-fuer-die-parlamente-waehlen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de