Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein Ausstellung

    Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Dieser enthält den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit die Wahlunterlagen für eine Briefwahl zu beantragen. Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auch auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.BriefwahlDie Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Wahlamt ab. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt Willich abgeben.Abholung per VollmachtMit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

    Online-Dienst

    Briefwahl beantragen

    ID: L100002_121850124

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Haushaltsangelegenheiten/Rechnungswesen/Wahlen

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlen/Gebäudemanagement

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis, Wahlscheinantrag, Vollmacht (gegebenenfalls)

    Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beantragung der Briefwahl - Möglichkeiten Sie können die Briefwahl mit dem ausgefüllten Wahlscheinantrag persönlich im Wahlamt beantragen. Sie können den ausgefüllten Wahlscheinantrag postalisch an das Wahlamt schicken. Sie können die Briefwahl mit einer formlosen E-Mail an das Wahlamt beantragen. Die Mail muss Namen, Adresse und Geburtsdatum enthalten. Sie können den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung einscannen und den elektronischen Briefwahlantrag mit Ihrem Geburtsdatum bestätigen. Sie können die Briefwahl über ein Online-Formular auf der Internetseite der Stadt Willich beantragen. Der Online-Service wird rechtzeitig zur anstehenden Wahl bereitgestellt. Nach Briefwahlantrag - Versand der Unterlagen Wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten Sie folgende Unterlagen: den Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag, den amtlichen Wahlbriefumschlag und das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird Briefwahl per Post Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag. Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Briefwahl kann bis zum 2. Tag vor der Wahl 18:00 Uhr beantragt werden. In Sonderfällen (gemäß der Wahlordnung) ist eine persönliche Beantragung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Willich eingegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    10 Minuten (persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt)2 Tagen (bei postalischer Zusendung muss zusätzlich der Postweg beachtet werden)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Wahlen auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/kandidatinnen-und-kandidaten-fuer-die-parlamente-waehlen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de