Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
    • Ausgabe der Stimmzettel,
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

    Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

    Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

    Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld).

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es finden Wahlen oder Abstimmungen statt und Sie möchten helfen? Eine freiwillige Anmeldung für dieses Ehrenamt ist ganz einfach. Füllen Sie lediglich das Online-Formular und senden Sie es uns per Mausklick. Der Eingang Ihrer Anmeldung wird Ihnen daraufhin automatisch per E-Mail bestätigt. Einzelheiten zu Ihrem Einsatz am Wahltag sowie zu evtl. Wahlhelferschulungen erhalten Sie über das Berufungsschreiben, welches zeitnah vor der Wahl versendet wird. Wenn Sie in der der Vergangenheit bereits als wahlhelfende Person tätig waren und sich nun auch für die nächste Wahl melden möchten, dann teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder über das Kontaktformular mit. Für die ehrenamtliche Tätlgkeit als wahlhelfende Person zahlt die Stadt Rahden Ihnen ein Erfrischungsgeld. Für die zurückliegenden Wahlen war dies ein Betrag von 50,00 €. Die nächste Wahl ist die Europawahl. Sie findet im Frühjahr 2024 statt.

    Online-Dienst

    Wahlhelfer (Anmeldung)

    ID: L100002_123547672

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung kann formlos vorgenommen werden; Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder online, auch unter Angabe eventueller Wünsche zum Einsatzort oder Funktion, melden.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen für die entsprechende Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich beim Wahlamt an.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Fristen

    möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Landtagswahl, Beisitzer, Wahlhelferin, Beisitzerin, Wahlvorstand, Europawahl, Anmeldung, Wahlhelfer, Wahl, Beisitzerin, Wähler, Wähler, Wahlhelfer, Anmelden, Bundestagswahl, Wahlhelferin, Europawahl, Bundestagswahl, Kommunalwahl, Beisitzer, Wählerin, Wahlvorstand, melden, Kommunalwahl, Wählerin, Landtagswahl, Wahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de