Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
    • Ausgabe der Stimmzettel,
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

    Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

    Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

    Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld).

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es finden Wahlen oder Abstimmungen statt und Sie möchten helfen? Eine freiwillige Anmeldung für dieses Ehrenamt ist ganz einfach. Füllen Sie lediglich das Online-Formular aus und klicken anschließend auf "Einreichen". Sie erhalten daraufhin eine automatisch Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung. Einzelheiten zu Schulungen für wahlhelfende Personen und Ihrem Einsatz am Wahltag erhalten Sie über das Berufungsschreiben, welches zeitnah vor einer Wahl versendet wird. Bevor Sie die Anmeldung absenden, überprüfen Sie bitte alle Angaben und machen sich gegebenenfalls für Ihre Unterlagen einen Ausdruck. Wenn Sie in der Vergangenheit bereits als Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer tätig waren und sich nun auch für die nächste Wahl melden möchten, dann teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder per E-Mail an wahlamt@loehne.de mit. Für die ehrenamtliche Tätigkeit zahlt die Stadt Löhne ein Erfrischungsgeld, die Höhe kann von Wahl zu Wahl variieren.

    Online-Dienst

    Wahlhelfer Anmeldung

    ID: L100002_123356349

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.1 Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Fax: 05732 100-9602

    Telefon Festnetz: 05732 100-205

    E-Mail: wahlamt@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung kann formlos vorgenommen werden; Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder Online-Formular - eventuell mit Wünschen bezüglich Einsatzort oder Funktion - melden.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen für die entsprechende Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wahlgesetze Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO), Bundeswahlgesetz (BWG), Bundeswahlordnung (BWO), Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW), Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWO NRW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW), Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlO NRW)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich beim Wahlamt an.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Fristen

    möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Landtagswahl, Beisitzer, Wahlhelferin, Beisitzerin, Wahlvorstand, Europawahl, Anmeldung, Wahlhelfer, Wahl, Beisitzerin, Wähler, Wähler, Wahlhelfer, Anmelden, Bundestagswahl, Wahlhelferin, Europawahl, Bundestagswahl, Kommunalwahl, Beisitzer, Wählerin, Wahlvorstand, melden, Kommunalwahl, Wählerin, Landtagswahl, Wahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de