Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
    • Ausgabe der Stimmzettel,
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

    Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

    Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

    Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld).

    Hinweise für Wadersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formular zur Online-Bewerbung als Wahlhelfer/in Demokratie heißt mitmachen - Wahlhelfer/innen sind für die Durchführung von Wahlen unverzichtbar. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Bundestag statt. Nur mit Ihrer tatkräftigen Hilfe am Wahltag können wir die Wahl erfolgreich durchführen. Sie wollen bei diesem Ehrenamt mithelfen? Der bequemste Weg für Sie ist die Online-Bewerbung. Ihre Einsatzzeit richtet sich nach Ihrem zugeteilten Aufgabenfeld: Im Urnenwahlbezirk Ihr Einsatzort bei der Urnenwahl ist ein Wahlraum im Gemeindegebiet. Am Wahltag sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen teilen sich ebenso die Schichten am Wahltag wie die Beisitzer/innen. Ab 18 Uhr dürfen die abgegebenen Stimmen ausgezählt werden. Dementsprechend müssen um 18 Uhr alle Wahlhelfer/innen wieder anwesend sein. Mit Abschluss der Auszählung endet der Wahltag. Im Briefwahlbezirk Die Briefwahllokale befinden sich in der Sekundarschule Wadersloh. Hier beginnt Ihr Einsatz nachmittags, die genauen Zeiten werden Ihnen noch bekanntgegeben. Ihr Einsatz endet ebenfalls nach erfolgreichem Abschluss der Auszählung am Abend. Für Ihre ehrenamtliche Mithilfe als Wahlhelfer/in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Die Höhe richtet sich nach Ihrem zugeteilten Aufgabenfeld. Haben wir Ihr Interesse wecken können, uns bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 als Wahlhelfer/in zu unterstützen? Hier gelangen Sie zum Online-Formular:

    Online-Dienst

    Online-Bewerbung als Wahlhelfer/in

    ID: L100002_127868918

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich beim Wahlamt an.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Fristen

    möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Landtagswahl, Beisitzer, Wahlhelferin, Beisitzerin, Wahlvorstand, Europawahl, Anmeldung, Wahlhelfer, Wahl, Beisitzerin, Wähler, Wähler, Wahlhelfer, Anmelden, Bundestagswahl, Wahlhelferin, Europawahl, Bundestagswahl, Kommunalwahl, Beisitzer, Wählerin, Wahlvorstand, melden, Kommunalwahl, Wählerin, Landtagswahl, Wahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de