Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
    • Ausgabe der Stimmzettel,
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

    Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

    Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

    Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld).

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    An jedem Wahlsonntag leisten mehrere hundert ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen unserer Stadt ihren Dienst an der Demokratie. Demokratie lebt vom Mitmachen! Deshalb bewerben auch SIE sich hier als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer. Neben dem guten Gefühl, etwas sinnvolles für die Allgemeinheit gemacht zu haben, erhalten Sie für den Einsatz am Wahlsonntag zusätzlich ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von zur Zeit 35,- €.

    Online-Dienst

    Meldung als Wahlhelfer

    ID: L100002_122597798

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-505

    E-Mail: wahlamt@alsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ehrenamtliche Wahlhelfer müssen bei Kommunal- und Europawahlen das 16., bei den übrigen Wahlen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Wahlberechtigung für die jeweilige Wahl besitzen. Sie sollten ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz in Alsdorf haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich beim Wahlamt an.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach der Meldung als freiwilliger Wahlhelfer über dieses Portal erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Im Falle einer Einsatzplanung werden Sie vom Wahlamt schriftlich über alle Details Ihrer Tätigkeit informiert und müssen dann noch einmal ausdrücklich die Annahme des Ehrenamtes für den jeweiligen Wahlsonntag schriftlich erklären (Formular ist der Berufung beigefügt).

    Fristen

    möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel sollte man sich etwa acht Wochen vor einem Wahltermin gemeldet haben, um bei der Einsatzplanung sicher berücksichtigt zu werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Berufungsschreiben der Wahlvorstandmitglieder werden etwa sechs bis acht Wochen vor dem eigentlichen Wahltermin versand.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Landtagswahl, Beisitzer, Wahlhelferin, Beisitzerin, Wahlvorstand, Europawahl, Anmeldung, Wahlhelfer, Wahl, Beisitzerin, Wähler, Wähler, Wahlhelfer, Anmelden, Bundestagswahl, Wahlhelferin, Europawahl, Bundestagswahl, Kommunalwahl, Beisitzer, Wählerin, Wahlvorstand, melden, Kommunalwahl, Wählerin, Landtagswahl, Wahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de