Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
    • Ausgabe der Stimmzettel,
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

    Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

    Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

    Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld).

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht! Am 9. Juni 2024 werden in der Bundesrepublik Deutschland die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahl findet in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Zur Durchführung der Wahl wird die Stadt Velbert 51 Wahlräume verteilt über das gesamte Stadtgebiet einrichten. Für die Auszählung der Briefwahlergebnisse werden zusätzlich 25 Briefwahlräume in der Gesamtschule Velbert-Mitte eingerichtet. Für jeden Wahlraum ist ein Wahlvorstand zu bilden. Für die am 09.06.2024 stattfindende Europawahl sucht die Stadt Velbert Freiwillige für die Ausübung des Wahlehrenamtes in unseren 51 Wahlräumen. Wer kann Wahlhelfer oder Wahlhelferin werden? Die freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sollen möglichst Wahlberechtigte der Gemeinde sein. Das Ehrenamt kann also von jeder Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, übernommen werden. Ihre Wünsche zum Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten können wir fast immer berücksichtigen. Für dieses Ehrenamt sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen. Wie sieht der Wahltag aus? Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich am Wahlsonntag um 07:30 Uhr vor Ort im jeweiligen Wahlraum. Die Wahl in den Wahlräumen dauert am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr, wobei sie hierbei eine Schicht von 8 bis 13 Uhr oder von 13 bis 18 Uhr übernehmen. Im Anschluss erfolgt ab 18 Uhr die Ergebnisermittlung, bei der alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anwesend sein müssen. Als Dank für die Unterstützung am Wahltag gibt es ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro. Sie haben Interesse? Dann klicken Sie einfach auf den Link unter Onlinedienstleistungen und füllen den Online-Antrag aus.

    Online-Dienst

    Wahlhelfer/in werden

    ID: L100002_123748329

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Projektteam Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich beim Wahlamt an.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Fristen

    möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Landtagswahl, Beisitzer, Wahlhelferin, Beisitzerin, Wahlvorstand, Europawahl, Anmeldung, Wahlhelfer, Wahl, Beisitzerin, Wähler, Wähler, Wahlhelfer, Anmelden, Bundestagswahl, Wahlhelferin, Europawahl, Bundestagswahl, Kommunalwahl, Beisitzer, Wählerin, Wahlvorstand, melden, Kommunalwahl, Wählerin, Landtagswahl, Wahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de