Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

    Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

    Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    An jedem Wahlsonntag leisten mehrere hundert ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen unserer Stadt ihren Dienst an der Demokratie. Demokratie lebt vom Mitmachen! Deshalb bewerben auch SIE sich hier als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer. Neben dem guten Gefühl, etwas sinnvolles für die Allgemeinheit gemacht zu haben, erhalten Sie für den Einsatz am Wahlsonntag zusätzlich ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von zur Zeit 35,- €.

    Online-Dienst

    Meldung als Wahlhelfer

    ID: L100002_122598482

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-505

    E-Mail: wahlamt@alsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ehrenamtliche Wahlhelfer müssen bei Kommunal- und Europawahlen das 16., bei den übrigen Wahlen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Wahlberechtigung für die jeweilige Wahl besitzen. Sie sollten ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz in Alsdorf haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach der Meldung als freiwilliger Wahlhelfer über dieses Portal erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Im Falle einer Einsatzplanung werden Sie vom Wahlamt schriftlich über alle Details Ihrer Tätigkeit informiert und müssen dann noch einmal ausdrücklich die Annahme des Ehrenamtes für den jeweiligen Wahlsonntag schriftlich erklären (Formular ist der Berufung beigefügt).

    Fristen

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel sollte man sich etwa acht Wochen vor einem Wahltermin gemeldet haben, um bei der Einsatzplanung sicher berücksichtigt zu werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Berufungsschreiben der Wahlvorstandmitglieder werden etwa sechs bis acht Wochen vor dem eigentlichen Wahltermin versand.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wahlhelferin, verpflichten, Wahlhelfer, Kommunalwahl, verpflichten, Wählerin, Landtagswahl, Verpflichtung, Bundestagswahl, Wahlhelferin, Europawahl, Wähler, Wahl, Wahl, Kommunalwahl, Wahlhelfer, Europawahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Wähler, Wählerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English