Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

    Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

    Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag zur Teilnahme bei einer Wahl oder Abstimmung als ehrenamtlicher Wahlhelfer in einem Urnen- oder Briefwahllokal. Am Einsatztag (Wahlsonntag) wird als Aufwandsentschädigung allen Ehrenamtlern ein Erfischungsgeld gezahlt.

    Online-Dienst

    Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung

    ID: L100002_122791864

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Dormagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    formloser Antrag notwendige Angaben: Name, Vorname, Adresse, E-mail-Adresse, freiwillige Angaben: Urnenwahllokal (Wunsch-Einsatzort?) oder Briefwahllokal

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Art der Wahl: Grundsatz: ein Wahlhelfer muss zu der Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt sein, an der er teilnehmen möchte. Kommunalwahlen und Abstimmungen: deutsch + EU-Bürger und mindestens das 16. Lebensjahr vollendet. Bundestagswahlen: deutsch und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet. Landtagswahlen: deutsch und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet. Europawahlen: deutsch + EU-Bürger und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Art der Wahl: Kommunalwahlen und Abstimmungen: § 2 Abs. 4 KWahlG, § 7 KWahlO Bundestagswahlen: §§ 8-11 BWG, §§ 6-10 BWO Landtagswahlen: § 11 LWahlG; § 5, 6 LWahlO Europawahlen: § 5 Abs. 1 - 3 EuWG; §§ 6 - 8 EuWO

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    formlose Antragstellung Einberufungsmail mit Details zu Ort und Zeitraum der Tätigkeit

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wahlhelferin, verpflichten, Wahlhelfer, Kommunalwahl, verpflichten, Wählerin, Landtagswahl, Verpflichtung, Bundestagswahl, Wahlhelferin, Europawahl, Wähler, Wahl, Wahl, Kommunalwahl, Wahlhelfer, Europawahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Wähler, Wählerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English