Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

    Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

    Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht! Am 9. Juni 2024 werden in der Bundesrepublik Deutschland die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahl findet in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Zur Durchführung der Wahl wird die Stadt Velbert 51 Wahlräume verteilt über das gesamte Stadtgebiet einrichten. Für die Auszählung der Briefwahlergebnisse werden zusätzlich 25 Briefwahlräume in der Gesamtschule Velbert-Mitte eingerichtet. Für jeden Wahlraum ist ein Wahlvorstand zu bilden. Für die am 09.06.2024 stattfindende Europawahl sucht die Stadt Velbert Freiwillige für die Ausübung des Wahlehrenamtes in unseren 51 Wahlräumen. Wer kann Wahlhelfer oder Wahlhelferin werden? Die freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sollen möglichst Wahlberechtigte der Gemeinde sein. Das Ehrenamt kann also von jeder Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, übernommen werden. Ihre Wünsche zum Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten können wir fast immer berücksichtigen. Für dieses Ehrenamt sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen. Wie sieht der Wahltag aus? Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich am Wahlsonntag um 07:30 Uhr vor Ort im jeweiligen Wahlraum. Die Wahl in den Wahlräumen dauert am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr, wobei sie hierbei eine Schicht von 8 bis 13 Uhr oder von 13 bis 18 Uhr übernehmen. Im Anschluss erfolgt ab 18 Uhr die Ergebnisermittlung, bei der alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anwesend sein müssen. Als Dank für die Unterstützung am Wahltag gibt es ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro. Sie haben Interesse? Dann klicken Sie einfach auf den Link unter Onlinedienstleistungen und füllen den Online-Antrag aus.

    Online-Dienst

    Wahlhelfer/in werden

    ID: L100002_123748332

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Projektteam Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English