Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.

    Beschreibung

    Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein.

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie wählbar, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit auch am Wahltag besitzen. Außerdem müssen Sie am Wahltag volljährig sein. Sie sind allerdings nicht wählbar, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung Ihr aktives Wahlrecht oder Ihre Wählbarkeit verlieren oder keine öffentlichen Ämter wahrnehmen dürfen.

    Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, sind Sie wählbar, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Sie verlieren Ihre Wählbarkeit wiederum, wenn Sie in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden oder Ihnen Ihre Wählbarkeit auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aberkannt wurde. Sie sind auch nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung kein öffentliches Amt ausüben dürfen.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wahlen sind ein Grundbaustein der Demokratie, weil jeder Bürger durch die Wahlen seine Interessen vertreten und wiedergeben kann. In der Regel sind die Kommunen nach den gesetzlichen Bestimmungen für die organisatorische und rechtsfehlerfreie Durchführung dieser Prozesse verantwortlich. Diesen Ansprüchen stellt sich das engagierte Team des A 10 - Hauptamt und Steuern. Vorbereitet und organisiert werden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum NRW Landtag, zum Rat der Stadt, die Wahl des Bürgermeisters sowie die Wahl des Integrationsrates und die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Möchten Sie sich als Wahlhelfer*in melden? So steht Ihnen hierzu eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Wahlen & Wahlhelfende

    ID: L100002_123129287

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentraler Service Abt. 10.1 - A 10 Haupt- und Personalamt

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben der Abteilung 10.1 Zentrale Dienste des A 10 - Hauptamtes, gehören folgende Arbeitsbereiche: Organisatorische Abwicklung des Sitzungsdienste des Rates und seiner Fachausschüsse Betreuung des Rats- und Bürgerinformationssystems Bekanntmachungen Wahlen Organisationsangelegenheiten Verwaltungssteuerung Zweckverband Eurode Hausdruckerei Zentralarchiv Versicherungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Fax: 02406 12954

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Haupt- und Personalamt - A 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Sie sind wählbar, wenn

    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
    • das 18 Lebensjahr vollendet haben.

    Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

    Verfahrensablauf

    Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.


    Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wählerin, Wahlbewerber, wählbar, Wahl, Wahlen, Europawahl, Wähler, Wahlbewerberin, Wähler, Wahlbewerberin, wählbar, Europawahl, Wählbarkeit, Wahl, Wählbarkeit, Wählerin, Wahlbewerber, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English