Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Ausschluss von Europawahl

    Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

    Beschreibung

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
    Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenIn jedem Mitgliedsstaat werden alle fünf Jahre die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Dabei entscheiden die Wähler*innen über die Verteilung von insgesamt 705 Sitzen, wovon 96 an deutsche Europaabgeordnete vergeben werden.Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts. Jede(r) Wähler*in verfügt über eine Stimme, mit der sie/er den Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.Wahlberechtigt zur Europawahl sind alle deutschen Staatsbürger*innen und EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate vor der Wahl in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der EU leben und nicht in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in Deutschland.Feststellung von AusschlussgründenPersonen werden vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen. Der Ausschluss vom Wahlrecht steht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz (GG) und den Grundsätzen der Gleichheit und Allgemeinheit der Wahl nicht entgegen, weil eine Aberkennung des Wahlrechts nicht automatisch eintritt, sondern nur durch Richterspruch bei Vorliegen gesetzlich gegebener Tatbestände erfolgen darf. Dieser Ausschluss infolge Richterspruchs eines deutschen Gerichts ist allerdings nur in wenigen, im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ausdrücklich genannten Fällen möglich und gilt für zwei bis maximal fünf Jahre.Unionsbürger*in könnten auch vom Wahlrecht ausgeschlossen sein, wenn sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzen.

    Online-Dienst

    Ausschluss von Europawahl

    ID: L100002_123953545

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlen

    Adresse

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    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    - Wahlbüro -

    Besucheranschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    eigener Eingang gegenüber der Sparkasse

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    Kontakt

    Fax: briefwahl@minden.de

    E-Mail: 0571 89-287

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

    Verfahrensablauf

    Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

    • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
    • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wahlausschluss, Wahl, Wähler, Wähler, Europawahl, Ausschlussgründe, Ausschluss, Ausschlussgründe, Wahlen, Ausschlussgrund, Europawahl, Wahlausschluss, Wählerin, Wahl, Wählerin, Ausschlussgrund, Ausschluss, Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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