Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Berichtigung
Beschreibung
In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte, die dort zu einem bestimmten Stichtag mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.
Möchten Sie sich in das Wählerverzeichnis einer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen, in dem Sie nicht geführt werden, weil Sie zum Beispiel kürzlich umgezogen sind, haben Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Möglichkeit, dies zu beantragen.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen. Ist diese erfolgt, können Sie auch an der Wahl teilnehmen und Ihre Stimme am Wahltag oder per Briefwahl abgeben.
Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Wahlen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen
Voraussetzungen
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung hat von Amts wegen für Sie keinen Eintrag im Wählerverzeichnis vorgenommen, obwohl Sie von Ihrer Wahlberechtigung für die Bundestagswahl ausgehen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Verfahrensablauf
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.
Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bei der Stadt beziehungsweise Gemeinde und lassen sich in das Wählerverzeichnis eintragen.
Ihr schriftlicher Antrag zur Berichtigung sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Vor- und Nachnamen
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Wohnanschrift
- Ihre Unterschrift
- und die Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis".
Für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl durch Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik leben, sind besondere Formblätter zu verwenden, die auf der Webseite des Bundeswahlleiters abrufbar sind.
Wenn eine Eintragung möglich ist, erhalten Sie umgehend eine Wahlbenachrichtigung. Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls unverzüglich benachrichtigt.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020
Stichwörter
Wählerverzeichnis, Korrektur Wählerverzeichnis, Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Wählerverzeichnis Bundestagswahl, Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Korrektur Wählerverzeichnis, Bundestagswahl, Bundestagswahl, Wählerverzeichnis Bundestagswahl