Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung

    Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung

    Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, weil Sie möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eingetragen sind. Wie Sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

    Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Wahltag wahlberechtigt sind und in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu einem bestimmten Stichtag mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.

    Spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

    Im Falle eines Umzugs kann es sein, dass Sie noch nicht im Wählerverzeichnis Ihres neuen Wahlbezirkes geführt werden. In diesem Fall können Sie sich bis zum 21. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis Ihrer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen.

    Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde sofort prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

    Das Wählerverzeichnis liegt vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl öffentlich zur Einsichtnahme aus.

    Nur wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie an der Wahl teilnehmen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein, den Stimmzettel und entsprechende Briefumschläge. Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei uns abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Wir stellen sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Online-Dienst

    Wahlschein und Briefwahl beantragen #OnlineDL#

    ID: L100002_123596083

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.1-10 Organisation und zentraler Service

    Beschreibung

    Die Abteilung Organisation und zentraler Service ist Teil des Fachbereichs Zentrale Dienste. Die Abteilung beschäftigt sich mit der Organisation und Innovation innerhalb der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück. Damit einhergehende Themen sind z.B. Digitalisierung/E-Governement, Prozessmanagement, Organisationsuntersuchungen, Stellenbeschreibungen und -Bewertungen sowie Ideenmanagement. Auch die zentrale Beschaffung von Büromaterialien oder das Fuhrparkmanagement sind hier angesiedelt. Das Stadtarchiv bewahrt das schriftliche Kulturerbe in seinem Zuständigkeitsbereich. Es sichert Rechts- und Kulturgüter von hohem Wert und dient den Bedürfnissen der Gesellschaft nach historischer Information, Transparenz des Verwaltungshandelns und Rechtssicherheit. Auch die Koordination der Städtepartnerschaften mit Oldenzaal (Niederlande), Palamós (Katalonien/Spanien), den Kantonen Aouda und Adjengre (Togo) ist eine Aufgabe der Abteilung. Daneben werden von hier die Aufgaben des sog. "Wahlamtes" wahrgenommen und die Wahlen und Abstimmungen im Stadtgebiet organisiert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-235

    Fax: 05242 963-499

    E-Mail: organisation@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einer persönlichen Beantragung im Rathaus: Wahlbenachrichtigung und/oder Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Sie werden nicht im Wählerverzeichnis Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung geführt, obwohl Sie wahlberechtigt sind.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die 

    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 36 Bundeswahlgesetz (BWahlG)

    Verfahrensablauf

    Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung und beantragen Ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis.

    Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung.

    Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls sofort benachrichtigt.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie Wahlunterlagen für die Briefwahl beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie haben folgende Möglichkeiten um die Briefwahlunterlagen zu beantragen: persönlich bei Vorsprache im Wahlamt im Rathaus in Rheda unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder eines Ausweisdokuments, schriftlich, per E-Mail und über das Formular für den Onlinewahlscheinantrag (OLIWA) Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig und somit nicht möglich. Bitte geben Sie in Ihrem Antrag Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse an. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Ansonsten werden Ihnen die Unterlagen per Post zugesandt oder können durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht und hat sich auf Verlangen bei der Stadtverwaltung auszuweisen. Dem Wahlschein werden folgende Unterlagen beigefügt: ein amtlicher Stimmzettel, ein amtlicher farbiger Stimmzettelumschlag, ein amtlicher, mit der Anschrift des Bürgermeisters versehener, farbiger Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Farben von Stimmzettel(n), Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag variieren von Wahl zu Wahl.

    Fristen

    Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis können Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen. Nach dieser Zeit können Sie eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen die ggf. anfallenden Postlaufzeiten. Es wird daher eine frühzeitige Antragstellung empfohlen. Sollte sich der Zeitpunkt der Antragstellung zu nah am Wahltag befinden, sollte die persönliche Vorsprache und Entgegennahme der Briefwahlunterlagen bevorzugt werden. Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so an die Stadtverwaltung absenden oder dort einwerfen, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Uhrzeit, bis wann der Wahlbrief am Wahltage spätestens vorliegen muss, kann von Wahl zu Wahl variieren. Bitte beachten Sie deshalb die Hinweise auf dem Merkblatt für die Briefwahl der jeweiligen Wahl, außerdem die in der örtlichen Presse dazu erscheinenden Hinweise ein bis zwei Wochen vor dem Wahltag, sowie die Wahlbekanntmachung, die im Vorfeld der Wahl im Amtsblatt der Stadt Rheda-Wiedenbrück veröffentlicht wird.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann den Antrag unterschreiben.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Sollten Sie Ihren Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen nicht erhalten, erkundigen Sie sich bitte zunächst bei einer der nebenstehenden Kontaktpersonen, ob Ihr Antrag überhaupt beim Wahlamt eingegangen ist und bereits bearbeitet wurde. Sollte die Sendung ggf. auf dem Postweg verloren gegangen sein, wird Ihnen von Seiten des Wahlamts das weitere Vorgehen erläutert.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wahlverzeichnis, Bundestagswahl, Bundestagswahl, Wählerverzeichnis, Wahlverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English