Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung

    Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung

    Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, weil Sie möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eingetragen sind. Wie Sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

    Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Wahltag wahlberechtigt sind und in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu einem bestimmten Stichtag mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.

    Spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

    Im Falle eines Umzugs kann es sein, dass Sie noch nicht im Wählerverzeichnis Ihres neuen Wahlbezirkes geführt werden. In diesem Fall können Sie sich bis zum 21. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis Ihrer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen.

    Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde sofort prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

    Das Wählerverzeichnis liegt vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl öffentlich zur Einsichtnahme aus.

    Nur wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie an der Wahl teilnehmen.

    Hinweise für Wassenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Bundesrepublik Deutschland gibt es, wie in anderen demokratischen Staaten auch, das Wahlrecht für jeden Einzelnen. Dieses Wahlrecht ist jedoch nicht selbstverständlich. Es wurde lange um dieses demokratische Grundrecht gekämpft. Besonders in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes wird die Bedeutung von Wahlen deutlich: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der sich aus einzelnen Bundesländern zusammensetzt. Damit sind politische Entscheidungen auf verschiedene Ebenen verteilt: die kommunale Ebene die Landesebene die Bundesebene die Ebene der Europäischen Union Auf allen Ebenen finden regelmäßig Wahlen zur Bildung der Volksvertretungen statt. Regelmäßig wiederkehrende geheime Wahlen sind die Lebensgrundlage einer Demokratie. Mit diesen regelmäßigen Wahlen soll in periodischen Abständen dem Volk die Möglichkeit zur Meinungsäußerung gegeben werden, um das politische Geschehen durch die Wahl von neuen Volksvertretern beeinflussen zu können. Wahlen stellen damit die bedeutendste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politischen Leben dar. Wer wählt wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit und entscheidet durch den direkten oder indirekten Einfluss seiner Stimme über die Zusammensetzung der Volksvertretungen. Jede Wahl verkörpert ein Stückchen Demokratie. Möchten Sie dabei mitwirken und diese "hautnah" erleben? Dann können Sie sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden. Die Anmeldung kann jederzeit, unabhängig davon, ob gerade eine Wahl ansteht, bei uns erfolgen. Vor der nächsten Wahl werden wir uns frühzeitig bei Ihnen melden und Ihnen Informationsmaterial übersenden. Wahlvorstände Ein Wahlvorstand setzt sich immer aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer und den Beisitzenden zusammen. Wahlvorsteher und Schriftführer haben jeweils eine Stellvertretung. Dieser Wahlvorstand ist gemeinsam für die Abläufe im Wahllokal am Wahltag verantwortlich. Gemeinsame Aufgaben: Überprüfung der Wahlunterlagen auf Vollständigkeit Überprüfung der Anwesenheit der Wahlhelfer Aushang der Wahlbekanntmachung Evtl. Aushang von Hinweisschildern Aufstellen der Wahlkabinen Regelung der Pausen der Wahlhelfer Auszählung der Stimmzettel Aufgaben der Wahlvorstehenden Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung Evtl. Berichtigung des Wählerverzeichnisses Leitung bei der Stimmenauszählung Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes Bekanntgabe des Wahlergebnisses Übergabe der Stimmzettel, Wahlniederschrift, etc. an den Schriftführer Nach Beendigung der Wahlhandlung Überbringen der Wahlvorsteher die Wahlniederschrift etc. zum Wahlamt Aufgaben des Schriftführers Entgegennahme des Wahlkoffers beim Wahlamt Führen des Wählerverzeichnisses Ausfüllen der Schnellmeldung Anfertigung der Wahlniederschrift Aufgaben Beisitzer Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen/Personalausweise Ausgabe der Stimmzettel Wahlbezirke Das Stadtgebiet Wassenberg ist in 18 allgemeine Stimm-/Wahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke eingeteilt. Jedem allgemeinen Stimmbezirk ist ein Wahllokal zugeteilt, so dass es 18 Wahllokale in Wassenberg gibt. Diese 18 Wahllokale befinden sich in insgesamt 11 verschiedenen Gebäuden. Stimmbezirk 1: Johanniter-Kindergarten "Regenbogen", Weilerstraße 68 Stimmbezirke 2 und 3: Gem. Grundschule Am Burgberg (Neubau), Burgstraße 19 Stimmbezirke 4 und 7: Betty-Reis-Gesamtschule (Mensa-Forum), An der Kreuzkirche 12 Stimmbezirk 5: Kindergarten "Apfelbaum", Am Neumarkt 23 Stimmbezirk 6: Betty-Reis-Gesamtschule, Birkenweg 2 Stimmbezirke 8 und 9: Kath. Grundschule Orsbeck, Luchtenberger Straße 1 Stimmbezirk 10: Mehrzweckhalle Ophoven, Schützenstraße 1 Stimmbezirk 11: Vereinsheim Effeld, Bruchstraße 5 Stimmbezirke 12, 13, 14 und 15: Kath. Grundschule Birgelen, Elsumer Weg 6 Stimmbezirke 16, 17 und 18: Kath. Grundschule Myhl, Schulstraße 1 Briefwahlbezirke: Rathaus Wassenberg, Roermonder Straße 25 - 27 Briefwahl 05.06.2024: Der Antrag auf Briefwahl ist ab heute nur noch im Rathaus während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros möglich: Donnerstag, 06. Juni, in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag, 07. Juni in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder, durch einen formlosen schriftlichen Antrag, durch Beantragung per E-Mail, durch Online-Beantragung, durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung oder persönliche Beantragung beim Wahlamt Das Briefwahlbüro finden Sie beim Fachbereich Zentrale Aufgaben, Roermonderstraße 25-27, 41849 Wassenberg, in Zimmer 016. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei erreichbar. Öffnungszeiten Briefwahlbüro: Montags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 UhrDienstags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16.00 UhrMittwochs: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 UhrFreitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Online-Dienst

    Wahlen

    ID: L100002_123789015

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

    Voraussetzungen

    Sie werden nicht im Wählerverzeichnis Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung geführt, obwohl Sie wahlberechtigt sind.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die 

    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wassenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landtagswahl Landeswahlgesetz NRW Landeswahlordnung NRW Bundestagswahl Bundeswahlgesetz (BWG) Bundeswahlverordnung (BWO) Europawahl Europawahlgesetz (EuWG) Europawahlordnung (EuWO) Kommunalwahl Kommunalwahlgesetz (KWG) Kommunalwahlordnung (KWO

    Verfahrensablauf

    Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung und beantragen Ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis.

    Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung.

    Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls sofort benachrichtigt.

    Fristen

    Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis können Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen. Nach dieser Zeit können Sie eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann den Antrag unterschreiben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wahlverzeichnis, Bundestagswahl, Bundestagswahl, Wählerverzeichnis, Wahlverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English