Grundstücksteilung Genehmigung

    Grundstücksteilung Genehmigung

    grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Um ein bebautes Grundstück oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. Bitte beachten Sie, dass eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.

    Einer Genehmigung bedarf es nicht, wenn

    • die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist, oder
    • eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, hat die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 7 BauO NRW). Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht oder die den Festsetzungen des Bebauungsplans zuwiderlaufen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Bauaufsichtsbezirken der Verwaltungssachbearbeitung, zu finden unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".

    Online-Dienst

    Grundstücksteilungen

    ID: L100002_123479825

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Haus bauen oder eine Gewerbeimmobilie erstellen möchten, sind Sie beim Bauordnungsamt an der richtigen Stelle. Sie erhalten bei uns alle Informationen rund um die Baugenehmigung oder die Bauvoranfrage. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Ihrer Planung mit dem Bauordnungsamt Kontakt aufzunehmen. Mögliche Probleme können so bereits im Vorfeld ausgeräumt werden, Sie sparen unter Umständen Zeit und Kosten. Schwierige Bauvorhaben, wie zum Beispiel größere Gewerbeansiedlungen, erfordern oftmals eine Abstimmung bereits im Vorfeld. In solchen Fällen sollten Bauherren frühzeitig einen Abstimmungstermin mit dem Bauordnungsamt vereinbaren. Die Stadt Paderborn ist in Bauaufsichtsbezirke aufgeteilt. Die jeweils zuständige Kontaktperson kann der interaktiven Karte -> Bauaufsichtsbezirke entnommen werden. Darüber hinaus sind bei den jeweiligen Dienstleistungen weitere Kontaktpersonen aufgeführt. Allgemeiner E-Mail Kontakt: bauinfo@paderborn.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 u.a. mit Darstellung der rechtmäßigen Grenzen und der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück sowie der Grenzabstände, Abstandflächen und Abstände der baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie).
    • Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind (Maßstab 1:100).

    Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Teilungsgenehmigung ist in Textform unter Vorlage eines von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular unter dem Punkt "Weiterführende Information" zu verwenden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.

    Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Grundstück EUR 50 bis 500. Für die Ausstellung eines Zeugnisses, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf oder als genehmigt gilt (Negativzeugnis), wird eine Gebühr in Höhe von EUR 50 erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Liegenschaftskataster, Negativzeugnis, Teilung, Grundstück veräußern, Teilung genehmigen, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English