Grundstücksteilung Genehmigung

    Grundstücksteilung Genehmigung

    grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Um ein bebautes Grundstück oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. Bitte beachten Sie, dass eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.

    Einer Genehmigung bedarf es nicht, wenn

    • die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist, oder
    • eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, hat die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Teilung eines bebauten Grundstückes ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung gemäß § 7 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018) erforderlich. Eine Teilungsgenehmigung wird ebenfalls benötigt, wenn ein Grundstück geteilt werden soll, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf. Durch die Teilungsgenehmigung wird die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften, z. B. hinsichtlich der Erschließung oder der Grenzabstände, sichergestellt. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018, den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen. Für die Teilung eines unbebauten Grundstücks ist keine Genehmigung der Bauaufsicht erforderlich. Ebenfalls bedarf es keiner Genehmigung, wenn die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist, oder eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person nach § 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 1. März 2005 in der jeweils geltenden Fassung die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung auf Grundlage eines Amtlichen Lageplans bescheinigt hat. Die Bauaufsichtsbehörde hat auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich. Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung bzw. des Negativzeugnisses kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.

    Online-Dienst

    Grundstücksteilung

    ID: L100002_123689569

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    63 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Scheel-Platz 1

    42651 Solingen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 u.a. mit Darstellung der rechtmäßigen Grenzen und der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück sowie der Grenzabstände, Abstandflächen und Abstände der baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie).
    • Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind (Maßstab 1:100).

    Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsvordruck oder Nutzung des Online-Formulars Amtlicher Lageplan in zweifacher Ausfertigung gemäß § 17 der BauPrüfVO Bauzeichnungen gemäß § 4 BauPrüfVO soweit zur Beurteilung des Antrags erforderlich (über Art und Inhalt berät Sie die angegebene Kontaktperson)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.

    Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Grundstück EUR 50 bis 500. Für die Ausstellung eines Zeugnisses, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf oder als genehmigt gilt (Negativzeugnis), wird eine Gebühr in Höhe von EUR 50 erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die angegebene Kontaktperson.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Liegenschaftskataster, Negativzeugnis, Teilung, Grundstück veräußern, Teilung genehmigen, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English