Grundstückswert Ermittlung

    Grundstückswert Ermittlung

    Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

    Beschreibung

    Grundstücksmarktinformationen und -berichte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
    Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau beziehungsweise die Entwicklung der Grundstückspreise in der Region informieren?
    Sie benötigen als Sachverständige oder Sachverständiger für Ihre professionelle Grundstückswertermittlung geeignete Basisdaten?
    Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über Niveau beziehungsweise Entwicklung der Grundstückspreise informieren?
    Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte fertigen jährlich Grundstücksmarktberichte, die allgemeine Informationen über den örtlichen und den landesweiten Grundstücksmarkt sowie die für die Grundstückswertermittlung erforderlichen Daten enthalten. Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) fertigt alle zwei Jahre einen Grundstücksmarktbericht, der entsprechende Informationen und Daten zum bundesweiten Grundstücksmarkt enthält.
    Sie bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten:

    • Sie können sich über das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW und bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse des Landes über die örtlichen und überörtlichen Grundstücksmärkte in Nordrhein-Westfalen informieren. Außerdem können Sie über die Website des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) entsprechende Informationen über den bundesweiten Grundstücksmarkt einholen. So erhalten Sie einfach und schnell einen Überblick über die Sie interessierenden Grundstücksmärkte.
    • Amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte in Nordrhein-Westfalen können Sie auf dem amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW herunterladen. Der Immobilienmarkbericht Deutschland kann auf der Website des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland heruntergeladen werden.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauch, usw.). Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular (PDF) am Ende der Seite unter "Downloads". Das Formular können Sie ausfüllen, abspeichern und als Anhang über das "Kontaktformular" (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail an den Gutachterausschuss (gutachterausschuss@staedteregion-aachen.de) übermitteln.Jedes Grundstück ist individuell, sodass für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird auf Sie zukommen, wenn weitere Unterlagen benötigt werden. Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Thema "Verkehrswertgutachten" über das Kontaktformular an uns richten!

    Online-Dienst

    Erstattung Verkehrswertgutachten

    ID: L100002_124774585

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

    Zuständigkeit

    Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen

    Ansprechpartner

    Gutachterausschuss für Grundstückswerte

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-2555

    Fax: +49 241 5198-80621

    E-Mail: gutachterausschuss@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt: unbeglaubigter Grundbuchauszug Auskunft aus Baulastenverzeichnis privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten bei Wohnungseigentum: Angaben zum Hausgeld/ zur Instandhaltungsrücklage Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten einfache tabellarische Auflistung von Maßnahmen zur Instandsetzung, -haltung, Modernisierung (incl. Jahrgang) Energieausweis (soweit vorhanden) Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden) Jedes Grundstück ist individuell, sodass für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird auf Sie zukommen, wenn weitere Unterlagen benötigt werden. Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).

    Voraussetzungen

    keine

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens muss eine Antragsberechtigung nach § 193 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen. Antragsberechtigt sind unter anderem die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
    Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:

    • Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
    • Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
       

    Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist jederzeit möglich. Dabei fallen keine Bearbeitungszeiten an und Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen. Die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte erfolgt im Allgemeinen innerhalb weniger Tage.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jedes Grundstück hat individuelle Besonderheiten, weshalb die Bearbeitungsdauer variieren kann. Nach Vorlage aller Unterlagen ist jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens sechs Monaten zu rechnen.

    Kosten

    - Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist kostenfrei. - Für die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte werden Zeitgebühren erhoben. In den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind. Eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Landesweites Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW www.boris.nrw.de Informationsportal des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) www.redaktion-akoga.niedersachsen.de Kontaktdaten und Anschriften der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte www.boris.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Sachverständige, Immobilienmarktbericht Deutschland, Grundstückspreisentwicklung, Preisindexreihen, länderübergreifender Immobilienmarktbericht, Grundstücksmarktbericht Nordrhein-Westfalen, bundesweiter Immobilienmarkt, Verkehrswertermittlung, Verkehrswert, Kapitalisierungszinssätze, Gutachten, Gutachterausschüsse, örtlicher Grundstücksmarktbericht, Gutachterausschuss, Grundstücksmarktbericht, bundesweiter Grundstücksmarkt, Immobilienpreisniveau, landesweiter Grundstücksmarkt, Liegenschaftszinsätze, landesweiter Grundstücksmarktbericht, Immobilienpreisentwicklung, Grundstücksbewertung, Grundstück, länderübergreifender Grundstücksmarktbericht, örtlicher Immobilienmarkt, landesweiter Immobilienmarkt, Grundstückspreisniveau, länderübergreifender Grundstücksmarkt, Marktwert (Immobilie), Gutachter, örtlicher Grundstücksmarkt, bundesweiter Immobilienmarktbericht, länderübergreifender Immobilienmarkt, Sachwertfaktoren, Kaufpreis, bundesweiter Grundstücksmarktbericht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English