Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.

    Beschreibung

    Die Wohnungsbauprämie bekommt jeder Bausparer ab 16 Jahren, solange sein zu versteuerndes Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt.
    Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlen Sie regelmäßig in einen Bausparvertrag ein.
    Die Sparleistung muss mindestens 50 Euro pro Jahr betragen.
    Als Wohnungsbauprämie erhalten Sie 10 % auf die im Jahr eingezahlten Beiträge.
    Ihr gefördertes Sparguthaben sollen Sie für "wohnwirtschaftliche Zwecke" ausgeben. Sie können damit zum Beispiel ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen.
    Setzen Sie Ihr Guthaben nicht rund um eine Immobilie ein, müssen Sie die Wohnungsbauprämie zurückzahlen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Mieteinfamilienhäusern durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden.. Ziel der Förderung ist es, Haushalten mit geringem Einkommen sowie älteren und behinderten Menschen preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Mit der Förderung besteht die Verpflichtung, für einen Zeitraum von wahlweise 25 oder 30 Jahren den geschaffenen Wohnraum zu einem festgelegten Mietpreis den Haushalten zur Verfügung zu stellen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Der Mietpreis beträgt im Kreis Gütersloh je nach Gemeinde für die Einkommensgruppe A 6,00 €/m2 oder 6,50 €/m2 und für die Einkommensgruppe B 6,80 €/m2 oder 7,40 €/m2. Wer ist antragsberechtigt? Welche Maßnahmen werden gefördert? Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Wie hoch ist die Fördersumme? Wie sind die Konditionen? Wie läuft das Antragsverfahren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert umfassend die NRW.BANK.

    Online-Dienste

    Mietwohnraumförderung

    ID: L100002_121977993

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohnungsbauförderung

    ID: L100002_123595078

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Der Antrag auf Wohnungsbauprämie ist beim Bausparunternehmen zu stellen.
    Zuständig für die Prüfung der Einkommensgrenzen ist das örtliche Finanzamt.

    Allgemein:
    Bausparunternehmen,
    Finanzamt

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    4.2.4: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege

    Beschreibung

    Erschließungsangelegenheiten, Beitragswesen, die Koordination von Breitbandausbau und Mobilfunk, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Wohnungsbauförderung und Hausnummernvergabe sind u. a. Aufgaben dieses Fachbereiches. Daneben beinhaltet der Fachbereich die Zentrale Vergabestelle der Stadt Rheda-Wiedenbrück.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Wohnungsbauprämie

    (Angaben aus Ihrem Bausparvertrag - etwa die Vertrags- oder Bauspar-Nummer, Identifikations-Nummer, Steuerbescheid für das Antragsjahr)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fördermittel werden bei der örtlichen Bewilligungsbehörde bei der Kreisverwaltung Gütersloh beantragt. Die Notwendige Unterlagen und Antragsformulare sind über den Kreis Gütersloh erhältlich.

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und  das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn Sie prämien-begünstigte Aufwendungen von mindestens 50 Euro pro Jahr leisten und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit den Bauarbeiten darf nicht vor Bewilligung der Förderungsmittel begonnen werden. Kreditwürdigkeit und förderungsfähiges Wohnungsbauobjekt müssen gegeben sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB NRW)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten den Antrag für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse.
    Das Formular schicken Sie dann ausgefüllt dorthin zurück.

    Die Bausparkasse ermittelt aufgrund Ihrer Angaben die Wohnungsbauprämie; vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Unbegründete Wohnungsbauprämien-Anträge werden von der Bausparkasse selbst abgelehnt.

    Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend - nach Ablauf des Sparjahres - beantragen.

    Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt automatisch durch Ihr Wohnsitz-Finanzamt.

    Im Rahmen eines Datenabgleichs wird geprüft, ob die Wohnungsbauprämie bei verschiedenen Bausparkassen über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus festgesetzt wurde. Weiterhin wird geprüft, ob die Einkommensgrenzen überschritten wurden, Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen festgesetzt wurde, obwohl ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht und bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage die verbleibenden Aufwendungen je Bausparkasse weniger als 50 € betragen.
    Soweit aufgrund der Prüfung des Finanzamtes die ermittelte Wohnungsbauprämie zu ändern ist, wird dies der Bausparkasse elektronisch mitgeteilt.
    Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurden, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämien direkt auf Ihr Bausparkonto.
    Die Rückforderung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämie ist von der Bausparkasse vorzunehmen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Informationen erfolgen durch den Kreis Gütersloh.

    Fristen

    Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fristen können beim Kreis Gütersloh erfragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer kann beim Kreis Gütersloh erfragt werden.

    Weitere Informationen

    Online-Identifizierung mit Name und Passwort

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Wohnraumbau, Wohnungsförderung, Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Förderung sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbaufinanzierung, Soziale Wohnraumversorgung, Bausparvertrag, Kauf einer Immobilie, Wohnungsbauprämie, Sozialer Wohnungsbau, Renovierung einer Immobilie, Bau einer Immobilie, Anteile an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen, Wohnungsbauförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de