Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
    • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
    • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und bezahlbarer Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen. Ziel ist es, Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Gefördert werden der Neubau von Mietwohnraum, selbstgenutztes Wohneigentum und die Modernisierung von Wohnraum. Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen wird aus Mitteln der landeseigenen Förderbank (NRW.BANK) sowie Finanzmitteln des Bundes und des Landes finanziert. Die Förderung besteht aus zinsvergünstigten Darlehen und der Gewährung von "Tilgungsnachlässen".Für geförderten Mietwohnraum gelten für einen Bindungszeitraum von gegenwärtig 25 oder 30 Jahren Mietobergrenzen. Die Wohnungen werden ausschließlich an Haushalte vermietet, deren Nettoeinkommen unterhalb der vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen liegt und die über einen entsprechenden "Wohnberechtigungsschein" (WBS) verfügen. Die Kreise und kreisfreien Städte haben im System der Wohnraumförderung insbesondere die Rolle der Bewilligungsbehörden. Diese Aufgabe nimmt in Herne der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung wahr.Öffentliche Wohnraumförderung | MHKBD.NRW

    Online-Dienst

    Wohnraumförderung

    ID: L100002_123082736

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 51/1 - Generelle Planung und Wohnraumförderung

    Beschreibung

    Die soziale Wohnraumförderung trägt dazu bei, das Angebot attraktiver Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu bezahlbaren Preisen zu schaffen und zu sichern. Ziel ist es Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können. Darüber hinaus wird bestehender Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels angepasst und energetisch nachgerüstet. Die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren soll erhalten und gestärkt werden. Ihre historischen Wurzeln hat die Wohnraumförderung in der Zeit der Weimarer Republik. Als "Neues Bauen" wurden in den 1920er-Jahren in vielen deutschen Städten neue Wohn- und Bauformen von bekannten Architekten wie Bruno Taut, Hans Scharoun oder Walter Gropius gebaut. Aus dieser Tradition entstand in der Bundesrepublik nach dem zweiten Weltkrieg der soziale Wohnungsbau, der mit der Föderalismusreform von 2006 als "soziale Wohnraumförderung" auf die Länder übertragen wurde. Durch zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungsnachlässe fördert das Land über die NRW.Bank und mit Unterstützung durch Bundesmittel, Maßnahmen des Mietwohnungsbaus, der Modernisierung und der Eigentumsbildung. Die Stadt ist als Bewilligungsbehörde Ihr Ansprechpartner vor Ort.

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neubau von Mietwohnraum Zielgruppe sind bestandshaltende Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter, die Wohnraum für Mieter*innen mit Wohnberechtigungsschein, also mit geringem bis mittlerem Einkommen, schaffen.Die Darlehenshöhe richtet sich dabei nach Mietniveau, Wohnungsgröße, Bauausführung, Mietereinkommen und Belegungsdauer. Zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen sind nicht förderfähig. Weiterführende Informationen:Mietwohnraumförderung - Neuschaffung - NRW.BANK (nrwbank.de) Neubau und Kauf von selbstgenutztem Eigentum Zielgruppe sind Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person mit geringem bis mittlerem Einkommen die ein Haus oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung bauen oder erwerben möchten. Für die Einkommensbemessung gelten die Einkommensgrenzen des § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).Die Darlehenshöhe richtet sich nach der Kostenkategorie (für Herne Kostenkategorie 3), dem Gesamteinkommen und Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie nach der Bauausführung. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung der Gesamtkosten gesichert und die Tragbarkeit der Belastung gewährleistet ist. Weiterführende Informationen:Öffentliche Förderung und Finanzierung von Wohneigentum - NRW.BANK (nrwbank.de) Modernisierung Zielgruppe sind bestandshaltende Vermieter*innen, die Wohnraum für Mieter*innen mit Wohnberechtigungsschein erhalten oder schaffen wollen, sowie selbstnutzende Haus- oder Wohnungseigentümer*innen die die Einkommensgrenzen des § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) einhalten.Die Modernisierungsförderung hat Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Abbau von Barrieren, zur Änderung und Erweiterung von Wohnraum, zur Klimafolgenanpassung, zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens und zur Digitalisierung sowie zur Verbesserung des Wohnumfeldes von mindestens seit fünf Jahren bezugsfertigem Wohnraum zum Ziel. Weiterführende Informationen:Darlehen zur Wohnraum-Modernisierung - NRW.BANK (nrwbank.de) Eigentumsförderung - Modernisierung - NRW.BANK (nrwbank.de)

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau eines Eigenheimes, Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de