Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
    • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
    • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Land NRW fördert den Erwerb oder den Neubau von Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen mit TeilschulderlassGefördert werden der Erwerb einer Bestandsimmobilie, der Bau von Wohneigentum (Neubau, Anbau, Nutzungsänderung) und der Ersterwerb von einem Bauträger.Die Darlehenshöhe ist von der Größe des Haushalts abhängig, der im Förderobjekt einziehen wird. Das Grunddarlehen beträgt für die Einkommensgruppe A 184.000 € und für die Einkommensgruppe B 110.000 € zuzüglich eines Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung) in Höhe von 24.000 €. Darüber hinaus kann das Grunddarlehen um 11.500 € erhöht werden, wenn das Objekt barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen ist.Bei Neubaumaßnahmen mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 300 € je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche gewährt werden, sowie ein Zusatzdarlehen für Standortaufbereitungen (z.B. Abrisskosten) in Höhe von 75 % der Kosten, max. 11.500 € gewährt werden. Außerdem kann bei Neubaumaßnahmen die Holzbauweise mit einem Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz in Höhe von 1,30 €/kg verbautem Holz, max. 17.000 € gefördert werden.Auf die Darlehen kann ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) beantragt werden.Dieser beträgt 10 % des Grunddarlehens inklusive des Familienbonus und des Zusatzdarlehens für barrierefreie Objekte und 50 % der Zusatzdarlehen "standortbedingte Mehrkosten", "Bauen mit Holz" und "BEG Effizienzhaus 40 Standard". Das Förderdarlehen hat eine Zinsbindung von 30 Jahren und wird mit 0,5 % p.a. verzinst. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 % p.a. und die Tilgungsrate 2 % bei Bestanderwerb und 1 % bei Neubau oder Ersterwerb. Der Verwaltungskostenbeitrag wird erst ab dem dritten Jahr erhoben.Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Team Wohnraumförderung im Amt für WohnenEine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen, damit die Förderfähigkeit frühzeitig geprüft werden kann. Hierzu können Sie das Formular "Beratung zur Eigentumsförderung" nutzen. Es wird um vorrangige Kontaktaufnahme über das Serviceportal gebeten. Möchten Sie direkt einen Antrag stellen, können Sie diesen entweder postalisch oder über das Formular "Einreichen von Anträgen der Wohnraumförderung" einreichen.Weitere Informationen zur Leistung

    Online-Dienst

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    ID: L100002_123922997

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44122 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50 23958

    Fax: +49 231 50 23958

    E-Mail: amtfuerwohnen@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Bauvorhaben bzw. Förderobjekt liegt in DortmundDie Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und auf Dauer tragbar seinDas Einkommen des Haushaltes muss unter der jeweiligen Einkommensgrenze liegenMit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnenDie Gesamtkosten sind angemessenDas Objekt deckt den individuellen Bedarf an Wohnraum

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024), 1 MB, PDF und dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung.

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt 1 % des gewährten Förderdarlehens, mindestens jedoch 600,00 €. Weitere Informationen zu den Gebühren, 375 KB, PDF

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer wird gefördert?: Förderberechtigt sind Haushalte deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen der §§ 13 bis 15 des Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigt (Einkommensgruppe A) oder diese um max. 40 % übersteigt (Einkommensgruppe B).Um eine Einschätzung zu Ihrer Förderfähigkeit zu Erhalten, können Sie den Chancenprüfer nutzen. Nehmen Sie gerne auch Kontakt zum Team Wohnraumförderung auf, um Ihren individuellen Fall prüfen zu lassen. Hierzu können Sie auch das Formular "Beratung zur Eigentumsförderung" nutzen. Was wird gefördert?: Gefördert werden: der Neubau von Eigenheimen und Eigentumswohnungender schlüsselfertige Erwerb neuer Eigenheime und Eigentumswohnungender Erwerb gebrauchter Eigenheime und Eigentumswohnungender Ausbau und die Erweiterung zum Zwecke der Neuschaffung von Eigenheimen und EigentumswohnungenBaumaßnahmen für Schwerbehinderte bei Neuschaffung von Wohnraum / bei vorhandenem Wohnraum Wie hoch ist das Förderdarlehen?: Das Darlehen setzt sich aus einem Grunddarlehen und weiteren Zusatzdarlehen zusammen. Das Darlehen ist von Ihrer Familien- und Haushaltssituation abhängig. Das Grunddarlehen beträgt für die Einkommensgruppe A 184.000 Euro und für die Einkommensgruppe B 110.000 Euro. Zuzüglich wird ein Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung) in Höhe von 24.000 Euro gewährt. Darüber hinaus kann das Grunddarlehen um 11.500 Euro erhöht werden, wenn das Objekt barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen ist. Für Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 30.000 Euro gewährt werden. Wie sind die Darlehenskonditionen?: Förderart: Annuitätendarlehen Zinsbindung: 30 Jahre Zinssatz: 0,5% p.a. Verwaltungskostenbeitrag: 0,5% p.a. (in den ersten zwei Jahren wird kein Verwaltungskostenbeitrag erhoben.) Tilgung: 1% p.a. (Bau, Ersterwerb), 2% p.a. (Erwerb einer Bestandsimmobilie) Bei Gewährung eines Tilgungsnachlasses werden die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen. Sie können das Förderdarlehen jederzeit ganz oder teilweise ohne Vorfälligkeitsgebühren außerplanmäßig tilgen. Wie werden die Darlehen ausgezahlt?: Die Förderdarlehen werden zu 100 % ausgezahlt.Neubau: 40% bei Baubeginn, 40% nach Fertigstellung des Rohbaus, 20% bei BezugsfertigkeitErwerb und Ersterwerb: in einer Summe nach Bezugsfertigkeit und Kaufvertragsabschluss. Gibt es einen Zuschuss?: Auf Antrag kann ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 10 % des Grunddarlehens inklusive des Familienbonus und des Zusatzdarlehens für barrierefreie Objekte und 50 % der Zusatzdarlehen "standortbedingte Mehrkosten", "Bauen mit Holz" und "BEG Effizienzhaus 40 Standard" gewährt werden.Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung der Darlehen. Ist Eigenkapital erforderlich?: Ja, es ist eine Eigenleistung und der Einsatz von Eigenkapital erforderlich.Zur Finanzierung des Förderobjektes ist eine Eigenleistung von 7,5 % der Gesamtkosten erforderlich.Eigenleistungen können durch eigene Geldmittel,den Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Grundstücks,eigene Arbeiten, wodurch Kosten für eine Beauftragung gespart werden (Selbsthilfe), erbracht werden. Werden die Förderdarlehen im Grundbuch abgesichert?: Die Förderdarlehen werden in Höhe des Darlehensbetrages (abzüglich eines gegebenfalls gewährten Tilgungsnachlasses) nachranging im Grundbuch gesichert. Weitere für den Bau bzw. den Erwerb erforderliche Finanzierungsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen im Rang vor den Fördermitteln abgesichert werden. Darf ich vor Antragsstellung bzw. Erteilung der Förderzusage Verträge unterschreiben?: Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt dazu, dass eine Förderung ausgeschlossen ist. Grundsätzlich dürfen vor Erteilung der Förderzusage, keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden, es sei denn, dass ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, können Sie nach Antragstellung Darlehens- und Kaufverträge auf eigenes Risiko unterzeichnen. In allen Fällen wird dringend eine vorherige Abstimmung mit dem Team Wohnraumförderung empfohlen. Gibt es eine Beispieldarlehensberechnung?: Förderfall:Eine Familie der Einkommensgruppe A mit zwei Kindern möchte ein Haus kaufen. Die Gesamtkosten betragen 350.000 €Darlehenshöhe:Grunddarlehen 184.000 €Familienbonus + 48.000 €Gesamtdarlehen = 232.000 € Tilgungsnachlass: 10 % des Darlehens, hier 23.200 €Benötigte Eigenleistung sind 7,5 % der Gesamtkosten, hier 26.250 €Finanzierungsplan:Förderdarlehen: 232.000 €Eigenleistung: 26.250 €Fremdmittel: 91.750 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau eines Eigenheimes, Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de