Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
    • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
    • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aufgrund des gestiegenen Antragsaufkommens ist die Wohnraumförderung nur noch zu folgenden Zeiten telefonisch und persönlich erreichbar: Montag - Donnerstag, 8:00 bis 12:00 Uhr. Das Land NRW unterstützt Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt, beim Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime und Eigentumswohnungen) mit zinsgünstigen Baudarlehen. Die Höhe des Baudarlehens ist abhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder Erwerb handelt. Als weitere Faktoren spielen der Bauort und die Zahl der Kinder eine Rolle. Grundpauschale:Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen, Versmold, Werther (Westf) Grundpauschale:Gütersloh, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda- Wiedenbrück, Rietberg, Schloss Holte-Stukenbrock, Verl Kinder- bonus (je Kind): Neubau/ Ersterwerb 0 € 67.500 € 10.000 € Neuschaffung im Bestand 36.800 € 54.000 € 8.000 € Erwerb (Mindeststandard Wärmeschutz-verordnung 1995) 32.200 € 47.250 € 7.000 € Erwerb älterer Objekte in Kombination mit baulichen Maßnahmen zum Zwecke der energetischen Verbesserung 36.800 € 54.000 € 8.000 € Zusätzlich kann bei jeder Förderung eine Starterdarlehen in Höhe von 10.000 € gewährt werden. Wer ist Antragsberechtigt? Welche Maßnahmen werden gefördert? Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Wie hoch ist die Fördersumme? Wie sind die die Konditionen? Wie läuft das Antragsverfahren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert umfassend die NRW.BANK. Auf der Homepage befinden sich die erforderlichen Formulare und weitere Downloads (s. Links).

    Online-Dienste

    Eigentumsförderung im Wohnungsbau

    ID: L100002_121976157

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    Sprache

    Deutsch

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    Wohnungsbauförderung

    ID: L100002_123595075

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.2.4: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege

    Beschreibung

    Erschließungsangelegenheiten, Beitragswesen, die Koordination von Breitbandausbau und Mobilfunk, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Wohnungsbauförderung und Hausnummernvergabe sind u. a. Aufgaben dieses Fachbereiches. Daneben beinhaltet der Fachbereich die Zentrale Vergabestelle der Stadt Rheda-Wiedenbrück.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fördermittel werden bei der örtlichen Bewilligungsbehörde bei der Kreisverwaltung Gütersloh beantragt. Die Notwendige Unterlagen und Antragsformulare sind über den Kreis Gütersloh erhältlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit den Bauarbeiten darf nicht vor Bewilligung der Förderungsmittel begonnen werden. Kreditwürdigkeit und förderungsfähiges Wohnungsbauobjekt müssen gegeben sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Informationen erfolgen durch den Kreis Gütersloh.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fristen können beim Kreis Gütersloh erfragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer kann beim Kreis Gütersloh erfragt werden.

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau eines Eigenheimes, Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de