Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
    • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
    • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die jeweiligen Einkommensgrenzen nicht übersteigen.

    Online-Dienst

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    ID: L100002_121799601

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kabellager 11

    51063 Köln

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-34641

    Fax: 0221 / 221-23100

    E-Mail: wohnungsamt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Weitere detaillierte Informationen zur Wohnraumförderung und den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen oder der NRW.BANK.

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn wir über Ihren Antrag positiv entschieden haben, erhalten Sie von uns eine Förderzusage. Dann beträgt die Bearbeitungsgebühr 1.000 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau eines Eigenheimes, Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de