Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
    • ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen

    • einfachen Mietspiegeln
    • und qualifizierten Mietspiegeln.

    Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.

    Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.

    Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

     Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,

    • wo eine Wohnung liegt und
    • wie groß,
    • alt,
    • energetisch saniert
    • oder luxuriös ausgestattet sie ist.

    Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:

    • Doppelglasfenster,
    • Strukturheizkörper oder
    • Parkettboden.

    Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gutachterausschuss Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel ist als Einrichtung des Landes ein neutrales unabhängiges Kollegialgremium (nebengeordnete Landesbehörde). Die Mitglieder werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der Stadt Wesel für eine Amtszeit von 5 Jahren bestellt. Sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Tätigkeit im Gutachterausschuss ist ehrenamtlich. Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Zur Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben und als Anlaufstelle des Gutachterausschusses besteht seit dem 01.01.1995 eine Geschäftsstelle bei der Stadt Wesel, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht und beim Team 11 - Grundstücksmanagement angesiedelt ist. Aufgaben des Gutachterausschusses Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie Erteilung von AuskünftenDie Hauptaufgabe der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung. Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Notare verpflichtet, Abschriften der von Ihnen beurkundeten Kaufverträge der Geschäftsstelle zu übersenden. Für die Auswertung werden die wichtigsten Informationen aus dem Kaufvertrag entnommen und anonymisiert in die Kaufpreissammlung eingepflegt. Um weitere Informationen zu den verkauften Immobilien zu erhalten, verschickt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses an die Käufer Fragebögen. Gemäß § 197 BauGB sind sie dazu verpflichtet, diesen ausgefüllt an die Geschäftsstelle zurückzuschicken. Auf der Grundlage aller Informationen ermittelt der Gutachterausschuss die für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze). Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf schriftlichen Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Das Antragsschreiben für eine anonymisierte Auskunft kann als Online-Antrag hier aufgerufen werden und das Antragsschreiben für eine nicht anonymisierte Auskunft kann als Online-Antrag hier aufgerufen werden. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig, die Höhe der Gebühren ist dem Antragsformular zu entnehmen. Ermittlung von BodenrichtwertenEine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert. Die Bodenrichtwertkarte kann im Fachbereich 1 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, im Flur vor den Räumen 370 und 371, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, eingesehen werden und ist auch im Internet kostenlos verfügbar. Bodenrichtwertkarte Wesel: https://www.borisplus.nrw.de Erstellung von GutachtenDer Gutachterausschuss erstellt Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Rechte an Grundstücken (z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, etc.), die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust, die Höhe anderer Vermögensvor- und -nachteile, Miet- und Pachtwerte. Die Erstellung eines Gutachtens kann über ein Formular beantragt werden. Das Antragsschreiben kann hier als Online-Antrag aufgerufen werden. Erstellung des GrundstücksmarktberichtesDer Grundstücksmarktbericht bildet die Lage auf dem Weseler Grundstücksmarkt auf Grundlage des Datenmaterials in der Kaufpreissammlung ab. Er wird jährlich vom Gutachterausschuss neu erstellt und veröffentlicht. Dieser Bericht gibt ein Überblick über Umsätze und Preisentwicklungen auf den einzelnen Grundstücksteilmärkten sowie die für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie z.B. Marktanpassungsfaktoren. Der aktuelle Grundstücksmarktbericht kann sowohl hier als auch auf der Internetseite BORIS NRW heruntergeladen werden. Weitere Grundstücksmarktberichte bis 2011 können ebenfalls auf der Internetseite BORIS NRW eingesehen und als pdf-Datei heruntergeladen werden. Wenn einzelne Daten älterer Grundstücksmarktberichte benötigt werden, können diese telefonisch bei der Geschäftsstelle erfragt werden. Sofern ein gedrucktes Exemplar der älteren Grundstücksmarktberichte benötigt wird, kann dieser gebührenpflichtig bereitgestellt werden. Internetpräsenz

    Online-Dienst

    Mietspiegel erhalten und durchsehen

    ID: L100002_121838232

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wesel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 08.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Mietenspiegel, Wohnungsmiete, Vergleichsmiete, Miete, Mietpreisbremse, Mieterhöhung, Marktmiete, Kappungsgrenze, Mietpreis, Wohnung, Wohnungsgröße, Nettokaltmiete, qualifizierter Mietspiegel, Wohnraum, ortsübliche Vergleichsmiete, Neuvertragsmiete, Wohnungssuche, Mietspiegel, einfacher Mietspiegel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English