Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
    • ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen

    • einfachen Mietspiegeln
    • und qualifizierten Mietspiegeln.

    Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.

    Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.

    Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

     Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,

    • wo eine Wohnung liegt und
    • wie groß,
    • alt,
    • energetisch saniert
    • oder luxuriös ausgestattet sie ist.

    Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:

    • Doppelglasfenster,
    • Strukturheizkörper oder
    • Parkettboden.

    Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Der Mietspiegel enthält Anweisungen, wie die verschiedenen Eigenschaften und Ausstattungsmerkmale einer Wohnung zu bewerten sind und sich somit auf den Mietzins einer vergleichbaren Wohnung auswirken. Für eine nach den vorgesehenen Kategorien eingruppierte Wohnung weist der Mietspiegel dann den durchschnittlichen Mietzins und die dem Mietspiegel zugrundeliegende Mietzinsspanne für eine so klassifizierte Wohnung aus. Ausgehend von einem konkreten Wohnungsangebot lässt sich dann bestimmen, ob der verlangte Mietzins ortsüblich und angemessen ist oder nicht. Als Anbieter einer Wohnung wiederum kann man den Mietspiegel dazu benutzen, um den ungefähren Mietzins abzuschätzen, zu dem man die anzubietende Wohnung vermutlich vermieten kann. Der Mietspiegel für Grevenbroich wurde erstellt vom Haus- und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung e.V. und vom Mieterbund Neuss. Der Mietspiegel für Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen ist kostenlos als Download abrufbar oder gegen eine Schutzgebühr i.H.v. 3,00 Euro bei den beiden Vereinen und beim Bürgerbüro der Stadt Grevenbroich erhältlich. Haus- und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung e. V.Karl-Oberbach-Straße 50, 41515 GrevenbroichTelefon: 02181/ 498185Fax: 02181/ 757872E-Mail: HuG-Grevenbroich@t-online.dewww.hausundgrund-grevenbroich.de Mieterverein Düsseldorf e. V.Mieterbüro Neuss, Am Konvent 14, 41460 NeussTelefon: 02131 / 275691 und 275386Fax: 02131 / 277497E-Mail: buero-neuss@mieterverein-duesseldorf.dewww.mieterverein-duesseldorf.de

    Online-Dienst

    Mietspiegel

    ID: L100002_122967761

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 08.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Mietenspiegel, Wohnungsmiete, Vergleichsmiete, Miete, Mietpreisbremse, Mieterhöhung, Marktmiete, Kappungsgrenze, Mietpreis, Wohnung, Wohnungsgröße, Nettokaltmiete, qualifizierter Mietspiegel, Wohnraum, ortsübliche Vergleichsmiete, Neuvertragsmiete, Wohnungssuche, Mietspiegel, einfacher Mietspiegel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English