Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
    • ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen

    • einfachen Mietspiegeln
    • und qualifizierten Mietspiegeln.

    Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.

    Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.

    Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

     Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,

    • wo eine Wohnung liegt und
    • wie groß,
    • alt,
    • energetisch saniert
    • oder luxuriös ausgestattet sie ist.

    Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:

    • Doppelglasfenster,
    • Strukturheizkörper oder
    • Parkettboden.

    Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mietspiegel für Essen Bei dem Mietspiegel Essen 2024 handelt sich um einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel, da er entsprechend § 558d BGB nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von Interessensvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden ist. Er gilt grundsätzlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und für Ein- und Zweifamilienhäusern im Wohnflächenbereich von 25 bis 160 m2. Der Mietspiegel ist gültig ab dem 01.08.2024 und hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2026. Der Essener Mietspiegel 2024 wurde auf der Grundlage einer direkten Datenerhebung durch Befragung von Vermieterinnen und Vermietern erstellt (Primärdatenerhebung). Die Datenerhebung und Auswertung zum Mietspiegel 2024 wurde durch den externen Dienstleister Analyse & Konzepte immo.consult GmbH, Hamburg durchgeführt. Das zum Mietspiegel gehörende Wohnlagemodell wurde auf Basis eines von der infas 360 GmbH, Bonn erstellten Lagemodells abgeleitet. Die Erstellung des Mietspiegels wurde begleitet durch den Arbeitskreis Mietspiegel. Der Arbeitskreis besteht aus Vertreterinnen*Vertretern der Verbände der Mieter*innen und der Vermieter*innen, der Immobilienwirtschaft und verschiedener Ämter der Stadt Essen und des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen. Der Mietspiegel ist ausschließlich als PDF-Download-Dokument verfügbar und kostenlos auf dieser Seite abrufbar. Die Dokumentation (Methodenbericht) zum Mietspiegel 2024 erklärt interessierten Anwender*innen detailliert den Mietspiegelerstellungsprozess. Der Online-Mietspiegelrechner ermöglicht Ihnen die ortsübliche Vergleichsmiete online zu berechnen und erleichtert Ihnen damit die Anwendung des Essener Mietspiegels 2024. Für die manuelle Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete - ohne Zuhilfenahme des Mietspiegelrechners - ist die Wohnlage eines Gebäudes erforderlich. Diese kann durch Eingabe von Straßennamen und Hausnummer online abgefragt werden. Kontakt(für Auskünfte zur Handhabung des Mietspiegels; keine Rechts- oder Fachberatung zu konkreten Einzelfällen):Telefon: +49 201 88-68555E-Mail: mietspiegel@amt68.essen.de

    Online-Dienst

    Mietspiegel

    ID: L100002_122923839

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement

    Beschreibung

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 6-8

    45121 Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) Mietspiegelverordnung (MsV) Mietspiegelzuständigkeitsverordnung (MsZVO)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 08.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Mietenspiegel, Wohnungsmiete, Vergleichsmiete, Miete, Mietpreisbremse, Mieterhöhung, Marktmiete, Kappungsgrenze, Mietpreis, Wohnung, Wohnungsgröße, Nettokaltmiete, qualifizierter Mietspiegel, Wohnraum, ortsübliche Vergleichsmiete, Neuvertragsmiete, Wohnungssuche, Mietspiegel, einfacher Mietspiegel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English