Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

    Sie wollen sich als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin oder Seemann beziehungsweise Seefrau anmelden? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder oder die Reederin an. Hierzu haben Sie dem Reeder beziehungsweise der Reederin die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen für Sie nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben eine neue Wohnung in der Gemeinde Kalletal bezogen, sind innerhalb des Kalletals umgezogen oder ziehen ins Ausland? Dann ist eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erforderlich. Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen habe, ist auch diese anzumelden. Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Diese teilt der Stadt/Gemeinde des Nebenwohnsitzes die Aufgabe mit, sodass das Register dann auch entsprechend berichtigt werden kann. Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen. Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.

    Online-Dienst

    Wohnsitz anmelden/ummelden/abmelden

    ID: L100002_121918120

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Zuständigkeit

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Ansprechpartner

    FB I - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 3

    32689 Kalletal

    Test Zusatz

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 3

    32689 Kalletal

    Test Zusatz

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich anmelden wollen gfs. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (bei Eigentum bitte selbst ausfüllen) bei Minderjährigen: gfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie bewohnen ein Binnenschiff oder ein Seeschiff,
    • das Binnenschiff muss in einem Schiffsregister im Inland eingetragen sein oder das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen und
    • Sie sind nicht in einer Wohnung im Inland gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__20.html

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine An- oder Ummeldung kann frühestens ab dem Tag des Umzugs bearbeitet werden. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche im Voraus angenommen werden.

    Fristen

    Anmeldefrist ab Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Anmelden, Seeleute, Meldepflicht, Binnenschifferin, Binnenschiffer, Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English