Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

    Sie wollen sich als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin oder Seemann beziehungsweise Seefrau anmelden? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder oder die Reederin an. Hierzu haben Sie dem Reeder beziehungsweise der Reederin die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen für Sie nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihren Wohnsitz können Sie online auch hier anmelden. Wer nach Gelsenkirchen zieht, hat sich gemäß § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung erfolgt im BÜRGERcenter. Bringen Sie hierzu bitte Ihr Identitätsdokument im Original sowie die vom Wohnungsgeber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug mit. Meldepflichtige können sich bei der Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. In diesem Fall ist das Anmeldeformular von der anzumeldenden Person vorab vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und von der bevollmächtigten Person vorzulegen. Die entsprechenden Formulare finden Sie weiter unten im Bereich "Downloads". Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst nach dem tatsächlichen Einzug in die Wohnung erfolgen kann. bei verspäteter Anmeldung (länger als zwei Wochen nach Einzug) ein Verwarngeld oder Bußgeld drohen kann. Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie die Verspätung nicht selber verschuldet haben (z.B. wegen eines medizinischen Notfalls oder weil Ihnen eine zeitnahe Terminfindung wegen kurzfristiger Überbuchung im BÜRGERcenter nicht möglich war). Die Übersendung des Anmeldeformulars unzulässig ist.

    Online-Dienst

    Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

    ID: L100002_123930196

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Zuständigkeit

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Ansprechpartner

    BÜRGERcenter im Rathaus Buer - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldbergstraße 12

    45894 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis

    Kontakt

    Fax: +492091694043

    Telefon Festnetz: +492091693300

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    BÜRGERcenter an der Cranger Str. 262 - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Cranger Straße 262

    45891 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis

    Kontakt

    Fax: +492091696610

    Telefon Festnetz: +492091693300

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Ebertstraße 11

    45879 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091693300

    Fax: +492091693133

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Turfstraße 21

    45899 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis

    Kontakt

    Fax: +492091696210

    Telefon Festnetz: +492091693300

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Identitätsdokument im Original von allen anzumeldenden Personen (Personalausweis, (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde) Wohnungsgeberbestätigung (vom Wohnungsgeber ausgefüllt und unterschrieben) nach Prüfung ggf. weitere Dokumente

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie bewohnen ein Binnenschiff oder ein Seeschiff,
    • das Binnenschiff muss in einem Schiffsregister im Inland eingetragen sein oder das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen und
    • Sie sind nicht in einer Wohnung im Inland gemeldet.

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist ab Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Anmelden, Seeleute, Meldepflicht, Binnenschifferin, Binnenschiffer, Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English