Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

    Sie wollen sich als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin oder Seemann beziehungsweise Seefrau anmelden? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder oder die Reederin an. Hierzu haben Sie dem Reeder beziehungsweise der Reederin die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen für Sie nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Das Überschreiten dieser Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Verpflichtung zur Anmeldung ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig anmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam umziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Anmeldung alleine vornehmen. Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung) kann ebenfalls im Bürgerbüro geändert werden, falls Ihr Fahrzeug bereits über ein Kennzeichen des Straßenverkehrsamtes Aachen (AC - Kennzeichen) verfügt.

    Online-Dienste

    An-, Um- und Abmeldung (Wohnsitz)

    ID: L100002_123169979

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Mietbescheinigung

    ID: L100002_123162924

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Zuständigkeit

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Ab-/Anmeldung bringen Sie bitte den (die) Personalausweis(e) und, sofern vorhanden, den (die) Reisepass (Reisepässe) mit. Eine vorherige Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz ist nicht erforderlich. Ab 01.11.2015 muss bei jeder An- und Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung nach vorgelegt werden. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (Erklärung, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigen eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt).

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie bewohnen ein Binnenschiff oder ein Seeschiff,
    • das Binnenschiff muss in einem Schiffsregister im Inland eingetragen sein oder das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen und
    • Sie sind nicht in einer Wohnung im Inland gemeldet.

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist ab Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht (Wegzug ins Ausland), muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abmelden (gebührenfrei). Nebenwohnungen müssen am Hauptwohnsitz abgemeldet werden. Das Überschreiten dieser Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Im übrigen wird die Abmeldebestätigung, bei Beantragung von Ausweisdokumenten von den deutschen Botschaften verlangt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zuzug aus dem Ausland:Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Meldepflichtigen, auch Familienmitglieder, bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden (internationaler Form oder Übersetzungen)) sind mitzubringen. Benötigt wird auch die Adresse vom letzten, melderechtlich erfassten, Wohnsitz in Deutschland (vor Wegzug ins Ausland) eventuell Abmeldebestätigungen.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Anmelden, Seeleute, Meldepflicht, Binnenschifferin, Binnenschiffer, Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English