Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung; dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen,
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung,
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen,
    • erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen abzustellen; Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede Ihrer weiteren Wohnungen im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:
    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir helfen Ihnen gerne die ersten bürokratischen Hürden zu überwinden. Zunächst wäre da die Anmeldung an Ihren neuen Wohnsitz, für die Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen müssen. Zur Anmeldung, welche innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen muss, ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise und ggf. die Reisepässe aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Bringen Sie außerdem bitte die Wohnungsgeberbestätigung mit, welche Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben. Sollten Sie aus dem Ausland nach Petershagen ziehen, müssen alle anzumeldenden Personen persönlich im Bürgerbüro vorsprechen. Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Anmeldung Wohnsitz

    ID: L100002_123509239

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Für Petershagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen:

    • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweisdokumente Wohnungsgeberbestätigung ggf. Vollmacht

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetzes (BMG) § 19 Bundesmeldegesetzes (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde anmelden. Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Minderjährigen - Leben die Personensorgeberechtigten getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung bei dem Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird. Kann die vorwiegende Nutzung einer Wohnung nicht festgestellt werden, weil der minderjährige Einwohner sich bei beiden Eltern je zur Hälfte aufhält, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des minderjährigen Einwohners liegt. Kann auch ein Schwerpunkt der Lebensbeziehungen nicht festgestellt werden, obliegt die Bestimmung des Hauptwohnsitzes bei den Personensorgeberechtigten. Können sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht über die Hauptwohnung ihres Kindes einigen, ist bis zur Klärung (z. B. durch Jugendamt/Familiengericht) die frühere Familienwohnung die Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners, wenn ein Elternteil sie nach der Trennung weiter bewohnt.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Anmeldung, Nebenwohnung anmelden, Wohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Einziehen, Einzug, Nebenwohnung, Zweitwohnung, Anmelden, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English